Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. 2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln. 3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Einen Bericht dazu bei: 18.06.2012: Keine Sozialleistungen für EU-Bürger (neues-deutschland.de)
AntwortenLöschenhttp://www.neues-deutschland.de/artikel/229988.keine-sozialleistungen-fuer-eu-buerger.html
und eine kurze Zusammenfassung zur Thematik hier:
Soziales Netzwerk Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau - Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA)
http://buergerforum.siteboard.org/f163t6631-vorbehalt-gegen-das-europaeische-fuersorgeabkommen-efa.html