Parkraumbewirtschaftung und Verfolgung von Bagatell-Verkehrssünden. Stress mit Mautpflicht, Sonderparkzonen und Umweltzonen. Hartz IV-Schikanen und Alkoholverbot in U-Bahnen: Der dressierte Bürger - Hinter den Schlagzeilen
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
Anscheinend ist mein ein-Wort-Kommentar verschwunden...Oder ich habe etwas falsch gemacht,klar! Hier also noch einmal - "super!"
AntwortenLöschen@ individualist:
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Das irritiert zwar etwas, aber man muß auch bedenken, daß hier das berufliche Renommee des Blogherren mit auf dem Spiel steht.