Hartz-IV-Studie - Millionen Menschen verzichten auf Hartz IV - Die „Abschreckung durch Diskriminierung“ spare den Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro
Gründe dafür sind Unwissenheit, Scham oder eine zu gering erwartete Leistungshöhe und -dauer.
Zwischen 3,1 Millionen und 4,9 Millionen Menschen beantragen einer Studie zufolge keine Hartz-IV-Leistungen, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten.
Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf aktuelle Simulationsrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für das Bundesarbeitsministerium berichtet, würden damit 33 bis 44 Prozent der Anspruchsberechtigten auf Sozialleistungen verzichten.
Als Gründe nennt das Institut Unwissenheit, Scham oder eine als gering erwartete Leistungshöhe und -dauer.
Die Linkspartei-Vorsitzende Katja Kipping forderte mit Blick auf die der Zeitung vorliegende Studie eine bedarfsdeckende Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV.
„Angesichts der entwürdigenden Prozeduren auf den Jobcentern ist es kein Wunder, dass Millionen auf Leistungen verzichten“, sagte sie.
Die „Abschreckung durch Diskriminierung“ spare den Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro.
Quelle:
Zwischen 3,1 Millionen und 4,9 Millionen Menschen beantragen einer Studie zufolge keine Hartz-IV-Leistungen, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten.
Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf aktuelle Simulationsrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für das Bundesarbeitsministerium berichtet, würden damit 33 bis 44 Prozent der Anspruchsberechtigten auf Sozialleistungen verzichten.
Als Gründe nennt das Institut Unwissenheit, Scham oder eine als gering erwartete Leistungshöhe und -dauer.
Die Linkspartei-Vorsitzende Katja Kipping forderte mit Blick auf die der Zeitung vorliegende Studie eine bedarfsdeckende Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV.
„Angesichts der entwürdigenden Prozeduren auf den Jobcentern ist es kein Wunder, dass Millionen auf Leistungen verzichten“, sagte sie.
Die „Abschreckung durch Diskriminierung“ spare den Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro.
Quelle:
Und nun rufe man sich noch einmal diese Meldung von vergangener Woche in Erinnerung:
AntwortenLöschen"Die Methode zur Ermittlung von Hartz IV gilt als angemessen - Die Berechnung der staatlichen Leistungen für die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bleibt unverändert"
Dort hieß es u.a.:
"Umstritten war dabei unter anderem, ob die sogenannten 'verdeckten Armen' aus dieser Bezugsgruppe herausgefiltert werden müssen.
Das sind Menschen, die ein Recht auf finanzielle Hilfe des Staates hätten, diese aber nicht in Anspruch nehmen."
Nicht hätten, sondern haben.
"Das Bundesverfassungsgericht hatte dies befürwortet, wenn sich die Größe dieser Gruppe empirisch sicher feststellen lässt - was die Höhe der Hartz-IV-Sätze verändern könnte.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kam in seiner Forschungsarbeit für das Ministerium nun aber zu dem Schluss, dass sich diese Gruppe nicht eindeutig abgrenzen lasse."
Nun, einen exacten Wert konnte/wollte man offensichtlich nicht finden, aber es wurde immerhin ermittelt, in welchem Bereich das Ergebnis liegen müßte, d.h. Minimal- und Maximalwert liegen vor.
Man kann also trotz des Fehlens einer "genauen" Zahl davon ausgehen, daß "empirisch sicher" festgestellt wurde, daß mindestens 3,1 Millionen Mitbürger von weniger als dem Existenzminimum leben.
Was spricht nun dagegen, diese gemäß der Vorgaben des BVerfG bei der Regelbedarfsermittlung aus der Bezugsgruppe herauszufiltern?
Ach ja, das stand da ja auch:
"Außerdem zeichne sie sich nicht durch ein besonders niedriges Einkommen oder einem besonders geringem Konsum aus."
Merke:
In einem Sozialstaat ist Existenzangst nichts Besonderes.
Und weiter:
"Es würde bei der Ermittlung der Hartz-IV-Sätze nicht zu 'nennenswerten Verwerfungen' kommen, wenn man darauf verzichte, diese Gruppe nicht aus den maßgeblichen einkommensschwächsten Haushalten auszuschließen."
Ach, für so eine Aussage ist das Zahlenmaterial also belastbar genug?
Wenn ich das jetze mal grob vereinfacht überschlage, dann sind die ärmsten 15%, an deren Lebensstandard sich die Höhe des Regelbedarfs bemessen soll, rund 12 Mio. Menschen (der Einfachheit halber vergessen wir mal, daß da auch schon so etliche herausgerechnet werden).
Und davon sind mindestens 3 Mio. verdeckte Arme - also mindestens ein Viertel der Bezugsgruppe.
Da dürfte auch der wahre Kern des Problems begraben liegen:
Würde man die 3 Mio. nämlich auch noch herausfiltern, so wäre die Bezugsgruppe allmählich zu klein und man müßte statt der 3 Mio. mit weniger als dem Existenzminimum, dann eventuell bis zu 3 Mio. mit mehr als dem Existenzminimum in die Rechnung miteinbeziehen.
"Es würde bei der Ermittlung der Hartz-IV-Sätze nicht zu 'nennenswerten Verwerfungen' kommen, wenn man darauf verzichte, diese Gruppe nicht aus den maßgeblichen einkommensschwächsten Haushalten auszuschließen."
Janee, is klar, das macht alles bestimmt gar keinen Unterschied.
Glaub ich sofort.
Ein lesenswerter Artikel hierzu:
Löschen"Mit den Millionen kann man schon mal durcheinander kommen: Von Leistungsberechtigten, An-sich-Leistungsberechtigten und der Restgruppe der Arbeitslosen. Und was das alles mit dem Regelsatz für Hartz IV-Empfänger zu tun hat"