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Mann betrügt Jobcenter, um zu essen - Es ging um die Existenzsicherung, sah auch die Staatsanwältin ein

Zu Weihnachten nichts Essbares im Haus – weil kein Geld dafür vorhanden ist. Vor diesem Gedanken hatte Stephan N. Angst .


So viel Angst, dass sich der 65-Jährige vom Jobcenter Ebersberg Sozialleistungen überweisen ließ, obwohl er auf eigene Faust einen Job gefunden hatte.

Für sein Handeln erntete Stephan N. (Name geändert) einerseits Verständnis von der Ebersberger Amtsrichterin Susanne Strubl.

Dennoch hatte das Gericht keine andere Wahl, als den Egmatinger wegen Betrugs zu verurteilen.

„Natürlich hätte ich melden sollen, sogar müssen, dass ich einen Job habe. Aus lauter Angst habe ich es aber nicht getan“, entschuldigte sich Stephan N. vor Gericht dafür, dass er von November 2011 bis Februar 2012 insgesamt knapp 2800 Euro Arbeitslosengeld II kassiert hatte.

„Aber ich hatte im November und Dezember kaum etwas zum Essen. Und Weihnachten stand vor der Tür.“

Die Angst des Egmatingers war nicht ganz unbegründet. Denn bei seinem vorherigen Arbeitgeber war der Gartenbauchtechniker „auf die Schnauze gefallen“, wie er selbst sagte. Trotz erbrachter Arbeitsleistung überwies die Firma monatelang kein Gehalt. Stephan N. musste in dieser Zeit ohne frisches Geld auf dem Konto auskommen.
In seiner Not zehrte der 65-Jährige von der Kaution auf seine Wohnung, um über die Runden zu kommen – der Vermieter hatte dem zugestimmt.

 „Ich hatte Angst, wieder ohne einen Pfennig in der Tasche dazustehen“, sagte N.

Doch auch, als er das erste Gehalt überwiesen bekommen hatte, meldete der Egmatinger die Beschäftigung nicht.

„Ich musste ja weiter jene Kosten begleichen, die ich vorher auf mich genommen hatte. Mir war schon bewusst, dass die vom Jobcenter das merken werden“, so Stephan N.

Seit einem halben Jahr arbeitet er bereits daran, den entstandenen Schaden beim Jobcenter zu begleichen. „Ich wollte ja niemanden betrügen. Aber was hätte ich den tun sollen? Wissen Sie, wie es ist, wenn man daheim sitzt und nichts zu Essen hat?“, fragte er die Richterin.


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Anmerkung: Das ist das wahre Leben in Deutschland, wer aus Hartz IV es schafft raus zu kommen, hat Probleme seinen Alltag zu meistern, es fehlen auch finanzielle Rücklagen, ein Darlehen ist da wenig hilfreich.

Kommentare

  1. Selbst mit Meldung hätte der Mann doch noch Leistungen bekommen, denn Arbeitsaufnahme macht einen nicht automatisch nicht mehr hilfsbedürftig, sondern erst der Einkommenszufluss, der oftmals auch erst im nächsten Monat stattfindet, so dass es für den ersten Monat mit Arbeit noch den vollen Satz gibt.

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    1. Als Darlehen! Und meist ist die angetretene Arbeit so schlecht entlohnt, dass die Rückzahlung mühsam ist. Vor Einführung von Hartz IV war es besser geregelt. Die ALH wurde am Ende des Monats wie Gehalt gezahlt, so dass unversorgte Zeiten nicht aufgetreten sind. Die einmalige doppelte Zahlung bei der Umstellung damals haben wir noch gut in Erinnerung.

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  2. Ich kann Sie gut verstehen - denn ich weiß, wie es ist, am Monatsende kein Geld zu haben, der Kühlschrank leer ist.

    Einst schrieb ich diesen Beitrag vom 31.08.2012, trifft die Sache gut und gibt die Rechtsauffaassung des Gerichts wieder.


    Sog. Aufstocker,die nur ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind gezwungen, ihr Konto zu überziehen oder einen Teil der von ihnen regelmäßig zu bedienenden Verbindlichkeiten wie die Miete erst verspätet im Verlauf des Monats zu bezahlen

    - Verzugszinsen, Mahngebühren und Überziehungszinsen entstehen - Bagatellbeträge


    http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/sog-aufstockerdie-nur-erganzende.html

    Schönen Sonntag noch wünscht ein immer arbeitender Sozialberater Detlef Brock.

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  3. Für den Zeitraum um Weihnachten kann ich die ganze Sache nachvollziehen. Aber was hat dass mit den Leistungen für Januar und Februar zu tun? Wenn er im Dezember angefangen hat zu arbeiten, müsste er doch spätestens im Januar seinen Lohn erhalten haben. Zumindest die Auszahlung des Februars ist für mich nicht mehr nachvollziehbar...

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