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Schuldenfalle bei Krankenversicherung wird beseitigt

Schuldenfalle bei Krankenversicherung wird beseitigt

 
Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, sollen künftig vor Überschuldung geschützt werden.

Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Der Säumniszuschlag soll gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte eingeführt werden.

Seit 2007 besteht für alle Menschen, die in Deutschland leben, eine Krankenversicherungspflicht. Deshalb kann niemand ausgeschlossen oder gekündigt werden, wenn Beiträge nicht eingezahlt werden. Die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf insgesamt 4,5 Mrd. Euro.

Hoher Säumniszuschlag wird gesenkt

Nach dem GKV-Wettbewerbsststärkungsgesetz vom März 2007 kann niemand mehr aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden, auch wenn Beiträge nicht gezahlt werden. Um durchzusetzen, dass die Beiträge gezahlt werden, wird bislang ein Säumniszuschlag von 5% erhoben. Dies gilt für jeden angefangenen Monat im Rückstand. Durch den Säumniszuschlag sind die Rückstände noch zusätzlich höher geworden.

Zukünftig soll deshalb nur der reguläre Säumniszuschlag in Höhe von 1% gelten. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahreszins entspräche dann statt 60 nur noch 12%. Dadurch wird ein noch größerer Anstieg der Schulden verhindert. Die Kassen können wieder mit Mehreinnahmen rechnen, weil Beitragszahlungen regelmäßiger eingehen.

Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung gilt seit Einführung der Versicherungspflicht, dass der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ruhend gestellt wird. Die Leistungen werden dann auf ein Notfallniveau herabgesetzt. Die Versicherung muss jedoch nach einem Jahr im Basistarif fortgesetzt werden. Diese Regelung hat zu einer weiteren Überschuldung geführt.

Der vom Bundeskabinett nun beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, in der privaten Krankenversicherung einen Notlagentarif einzuführen. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übergeleitet.

Der Notlagentarif sieht ausschließlich Leistungen vor, die akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln. Schwangere und Mütter werden ebenfalls betreut. Deshalb sind die Versicherungsprämien wesentlich geringer und auch für die Betroffenen leichter bezahlbar.

Alterungsrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut. Bereits vorhandene Alterungsrückstellungen können auf die zu zahlende Prämie angerechnet werden (bis zu einer Prämiensenkung in Höhe von 25%), um den Anstieg von Beitragsschulden zu verhindern.

Der bisherige Versicherungsvertrag ruht, solange die Versicherten im Notlagentarif sind. Eine Rückkehr ist möglich, sobald die Rückstände eingezahlt worden sind.

Kommentare

  1. Ein Grund mehr, dieses völlig verfahrene System von Grund auf neu zu gestalten - aber das trauen sich weder Merkel noch Steinbrück. :-(

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  2. Augenwischerei s. report München vom 09.04.2013: http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/431936_report-muenchen/14061664_-alle-beitraege-die-sendung-vom-9-april-2013-

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