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Hartz-IV-Mieten - Landessozialgericht überprüft Berliner Richtwerte

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Am Donnerstag wird das Landessozialgericht entscheiden, ob die Berliner Regelungen zur Übernahme von Hartz-IV-Mieten rechtmäßig sind. Zwei Leistungsbezieher haben ein Normenkontrollverfahren beantragt.


Das Landessozialgericht in Potsdam wird am Donnerstag darüber entscheiden, ob die Regelungen des Landes Berlin zur Übernahme der Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern rechtmäßig sind.

Zwei Leistungsbezieher haben ein sogenanntes Normenkontrollverfahren beantragt, mit dem nicht ihr Einzelfall geklärt wird, sondern die zugrunde liegende Verordnung.

Diese war erst im vergangenen Mai von Sozialsenator Mario Czaja (CDU) auf den Weg gebracht worden, nachdem das Bundessozialgericht die vorherigen Regelungen als nicht rechtmäßig bezeichnet hatte.

Schon beim Inkrafttreten stieß die neue Verordnung bei der Opposition, Sozialverbänden und Mieterverein auf Kritik.

Die Richtwerte, die sich unter anderem am Mietspiegel orientierten sowie die Größe des Mietshauses und die Art der Heizung berücksichtigten, seien viel zu niedrig.

Erst im vergangenen Monat schloss sich eine Kammer des Sozialgerichts dieser Auffassung an und erklärte die Bemessungsgrenzen für rechtswidrig und für zu niedrig.

Dieses Urteil war aber eine Einzelfallentscheidung. In Berlin erhalten 305 000 Haushalte Hartz IV.

Anmerkung: S.a. Sozialrechtsexperte: SG Berlin: Berliner WAV - Wohnaufwendungenverordnung ist unwirksam.

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater des RA L. Zimmermann.

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