Zahl der sanktionierten Hartz-IV-Bezieher auf Rekordhöhe - Allein 705 000 Sanktionen seien ausgesprochen worden, weil Hartz-IV-Empfänger unentschuldigt einen Termin mit ihrem Vermittler im Jobcenter versäumt hätten
Die deutschen Jobcenter haben innerhalb eines Jahres so viele Sanktionen wie noch nie gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Sie erließen im vergangenen Jahr 1,024 Millionen sogenannte Strafkürzungen.
Das sind 98 900 oder 11 Prozent mehr als im Jahr 2011, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Sanktionsbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2012. Im Schnitt kürzten die Jobcenter die Hartz-IV-Leistung um 110 Euro.
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt warnte vor einer Überinterpretation der Zahlen. In den wenigsten Fällen seien Hartz-IV-Zahlungen gekürzt worden, weil Betroffene einen Job oder eine Ausbildung abgelehnt hätten, sagte er.
Allein 705 000 Sanktionen seien ausgesprochen worden, weil Hartz-IV-Empfänger unentschuldigt einen Termin mit ihrem Vermittler im Jobcenter versäumt hätten(falsche Darstellung des Inhalts muss korrekterweise lauten:
Das sind 98.900 (11 Prozent) mehr als 2011. Der Anstieg erklärt sich allein durch mehr Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen.Sie haben im Vergleich zum Vorjahr --um 107.500 auf 705.000 zugenommen. Das entspricht einem Anteil an allen Sanktionen von rund 70 Prozent- Quelle:)
Das sind 98.900 (11 Prozent) mehr als 2011. Der Anstieg erklärt sich allein durch mehr Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen.Sie haben im Vergleich zum Vorjahr --um 107.500 auf 705.000 zugenommen. Das entspricht einem Anteil an allen Sanktionen von rund 70 Prozent- Quelle:)
Sieben von zehn aller Strafkürzungen entfielen damit auf sogenannte Meldeversäumnisse.
Quelle:
Anmerkung: Dazu von mir ein brand aktueller Beschluss des LSG NRW dazu, ob ein Hilfebedürftiger nach dem SGB 2 krankheitsbedingt daran gehindert war, den Meldetermin wahrzunehmen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2013 - L 7 AS 108/13 B rechtskräftig
Gewährung von PKH, denn der Hinweis des Jobcenters, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis für einen wichtigen Grund nicht akzeptiert wird, sondern eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist (Fachliche Hinweise BA zum SGB II § 32 S. 2) führt - nicht dazu, dass ein wichtiger Grund zu verneinen ist.
Zum einen fehlt in dem Hinweis , dass einerseits der Nachweis nicht nur durch ein Attest des behandelnden Arztes, sondern auch durch Zeugenbeweis möglich (Berlit in LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 32 Rn. 15) und andererseits eine eidesstattliche Erklärung nicht ausreichend ist.
Zum anderen obliegt dem Sozialgericht die Verpflichtung, Berichte der behandelnden Ärzte zu der chronischen Polyarthritis und der Hypertonie einzuholen und ggf. ein ärztliches Gutachten einzuholen, um im Rahmen einer ex-post-Betrachtung zu ermitteln, ob der Leistungsbezieher gesundheitsbedingt nicht in der Lage war, zu den Meldeterminen zu erscheinen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L. Zimmermann.
BA - Presse Info 018 vom 10.04.2013
AntwortenLöschenSanktionen in der Grundsicherung: Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2013/Presse-13-018.html
Danke für Ihre Info.
AntwortenLöschenHier ein Auszug aus der Pressemiiteilung der BA:
Presse Info 018 vom 10.04.2013
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht heute die aktuelle Statistik zu Sanktionen in der Grundsicherung für das Jahr 2012. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt warnt jedoch vor einer vorschnellen Interpretation der Zahlen: „Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert.“
Im Dezember 2012 mussten die Jobcenter 86.100 und im gesamten Jahr 2012 1.024.600 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neu aussprechen.
Das sind 98.900 (11 Prozent) mehr als 2011. Der Anstieg erklärt sich allein durch mehr Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen.
Sie haben im Vergleich zum Vorjahr --um 107.500 auf 705.000 zugenommen. Das entspricht einem Anteil an allen Sanktionen von rund 70 Prozent.
13 Prozent der Sanktionen wurden wegen Ablehnung einer Beschäftigung, Ausbildung oder Bildungsmaßnahme ausgesprochen.
Gruß Detlef Brock