Die Bundesregierung bestätigt die Auffassung der Partei DIE LINKE und ihrer Vorsitzenden Frau Katja Kipping, dass keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bei Hartz IV verhängt werden können, wenn das Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen kann.
Katja Kipping- Die Linke
Rechtstipp: Enthält die Akte keinen Vermerk über den Tag der Aufgabe zur Post, gilt die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X nicht (BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - Rn. 17).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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