Herr S bezieht seit Jahren Hartz IV, seine Frau hat eine Teilzeitbeschäftigung als Verkäuferin und erhält Tariflohn in monatlich gleicher Höhe. Sie hat einen tariftlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld der sich aus dem regelmäßigen Monatslohn ergibt.
Das Jobcenter erläßt die Bescheide immer ohne das Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt wird und erläßt zusätzlich zweimal jährlich Änderungsbescheide und zwar jeweils im Juni und Dezember wenn das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Wegen der eingetretenen Überzahlung werden zusätzlich Rückforderungsbescheide erlassen.
Herr S hat stets aktuelle Einkommensbescheide eingereicht.
Bereits bei Erlass der Bewilligungsbescheide war absehbar, dass Urlaubs- bzw. Weihnachtgeld zufließt, d.h. alle Bescheide waren von Anfang an rechtswidrig. Die Mitarbeiter des Jobcenters hatten nur keine Zeit oder Gelegenheit, den Arbeitsvertrag zu lesen und ggf. die Tarifnormen aus denen sich der Urlaubs- und Weihnachtsgeldanspruch ergibt. Auch aus der Bescheiningung des Arbeitgebers läßt sich ggf. ersehen, dass zusätzliches Entgelt geleistet wird.
Ob Herr S und seine Frau etwas zurückzahlen müssen, hängt davon ab, ob für sie erkennbar war, dass ihnen im Juni und Dezember zuviel zugeflossen ist. Entscheident ist auch, dass Herr S immer korrekte Angaben gemacht hat und ob die Anhörung richtig erfolgt ist.
Das Jobcenter erläßt die Bescheide immer ohne das Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt wird und erläßt zusätzlich zweimal jährlich Änderungsbescheide und zwar jeweils im Juni und Dezember wenn das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Wegen der eingetretenen Überzahlung werden zusätzlich Rückforderungsbescheide erlassen.
Herr S hat stets aktuelle Einkommensbescheide eingereicht.
Bereits bei Erlass der Bewilligungsbescheide war absehbar, dass Urlaubs- bzw. Weihnachtgeld zufließt, d.h. alle Bescheide waren von Anfang an rechtswidrig. Die Mitarbeiter des Jobcenters hatten nur keine Zeit oder Gelegenheit, den Arbeitsvertrag zu lesen und ggf. die Tarifnormen aus denen sich der Urlaubs- und Weihnachtsgeldanspruch ergibt. Auch aus der Bescheiningung des Arbeitgebers läßt sich ggf. ersehen, dass zusätzliches Entgelt geleistet wird.
Ob Herr S und seine Frau etwas zurückzahlen müssen, hängt davon ab, ob für sie erkennbar war, dass ihnen im Juni und Dezember zuviel zugeflossen ist. Entscheident ist auch, dass Herr S immer korrekte Angaben gemacht hat und ob die Anhörung richtig erfolgt ist.
Klarer Fall von Vertrauensschutz würd ich meinen :)
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