tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post7788018143161296715..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Mann betrügt Jobcenter, um zu essen - Es ging um die Existenzsicherung, sah auch die Staatsanwältin einUnknownnoreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-27436545718375281672013-04-08T11:08:47.594+02:002013-04-08T11:08:47.594+02:00Für den Zeitraum um Weihnachten kann ich die ganze...Für den Zeitraum um Weihnachten kann ich die ganze Sache nachvollziehen. Aber was hat dass mit den Leistungen für Januar und Februar zu tun? Wenn er im Dezember angefangen hat zu arbeiten, müsste er doch spätestens im Januar seinen Lohn erhalten haben. Zumindest die Auszahlung des Februars ist für mich nicht mehr nachvollziehbar...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-11313388488954058272013-04-07T14:18:46.908+02:002013-04-07T14:18:46.908+02:00Ich kann Sie gut verstehen - denn ich weiß, wie es...Ich kann Sie gut verstehen - denn ich weiß, wie es ist, am Monatsende kein Geld zu haben, der Kühlschrank leer ist. <br /><br />Einst schrieb ich diesen Beitrag vom 31.08.2012, trifft die Sache gut und gibt die Rechtsauffaassung des Gerichts wieder.<br /><br /><br />Sog. Aufstocker,die nur ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind gezwungen, ihr Konto zu überziehen oder einen Teil der von ihnen regelmäßig zu bedienenden Verbindlichkeiten wie die Miete erst verspätet im Verlauf des Monats zu bezahlen <br /><br /> - Verzugszinsen, Mahngebühren und Überziehungszinsen entstehen - Bagatellbeträge <br /><br /><br />http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/sog-aufstockerdie-nur-erganzende.html<br /><br />Schönen Sonntag noch wünscht ein immer arbeitender Sozialberater Detlef Brock.sozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-51239777372027434122013-04-07T13:01:43.168+02:002013-04-07T13:01:43.168+02:00Als Darlehen! Und meist ist die angetretene Arbeit...Als Darlehen! Und meist ist die angetretene Arbeit so schlecht entlohnt, dass die Rückzahlung mühsam ist. Vor Einführung von Hartz IV war es besser geregelt. Die ALH wurde am Ende des Monats wie Gehalt gezahlt, so dass unversorgte Zeiten nicht aufgetreten sind. Die einmalige doppelte Zahlung bei der Umstellung damals haben wir noch gut in Erinnerung.Barbara Hampfnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-81114840996659018552013-04-06T19:17:13.968+02:002013-04-06T19:17:13.968+02:00Selbst mit Meldung hätte der Mann doch noch Leistu...Selbst mit Meldung hätte der Mann doch noch Leistungen bekommen, denn Arbeitsaufnahme macht einen nicht automatisch nicht mehr hilfsbedürftig, sondern erst der Einkommenszufluss, der oftmals auch erst im nächsten Monat stattfindet, so dass es für den ersten Monat mit Arbeit noch den vollen Satz gibt. Anonymousnoreply@blogger.com