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Hartz IV Prozesse vermeiden durch gute Beratung und rechtssichere Bescheide

Im Land Brandenburg soll gute Beratung und Erstellung rechtssicherer Bescheide der Weg sein, um die Klageflut bei Hartz-IV-Bescheiden einzudämmen.

Im Arbeitsministerium wurde dafür am 27.08.2012 eine Arbeitsgruppe gegründet, in der die Sozialgerichtsbarkeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter sowie kommunale Träger von Grundsicheung und Arbeitsvermittlung vertreten sind.

Durch Qualitätssicherungsmangement in den Jobcentern und bessere Beratung vor Ort soll die Klageflut eingedämmt werden.

Ein gewisser Zweifel begegner jedoch die Aussage, dass im Jahr 2011 bei einer Million Bescheiden nur 38.000 Widersprüche eingelegt wurden und nur 9.800 Klagen erhoben wurden. Die Zahl der eingelegten Widersprüche und der dann erhobenen Klagen dürfte deutlich höher sein.

Zum Arbeitsministerium

Kommentare

  1. Hier möchte ich geltend machen, was ich in einem andern Kommentar schon einmal gesagt habe: rechtssichere Bescheide sind von rechtmäßigen Bescheiden zu unterscheiden.

    Rechtssicher ist ein Begriff, bei dem von der Rechtmäßigkeit abstrahiert wird und werden kann. Denn rechtssicher ist jeder Verwaltungsakt und jedes Urteil, gegen die keine Rechtsmittel mehr möglich sind. Egal, ob sie materiell rechtmäßig sind oder nicht.

    Grund dafür ist die Wertung, es müsse/solle irgendwann "Ruhe herrschen", also Schluß mit der Prozessiererei sein.

    Einerseits ist diese Zielrichtung richtig, allerdings können auch groteske Folgen daraus erwachsen.

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