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Bundesagentur für Arbeit ignoriert Sozialgerichtsurteile und spricht lieber Sanktionen aus

Job-Center vermitteln Beschäftigungsverhältnisse mit skandalösen Arbeitsverträge, die unterhalb der Entscheidung von Sozialgerichtsurteilen liegen, kritisiert Werner Schulten, Mitglied des Parteivorstandes der LINKEN und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, die Praxis der Bundesagentur für Arbeit.


Am 19. November 2011 urteilte das Sozialgericht Berlin in einer unanfechtbaren Entscheidung u.a.: "Für das Jahr 2011 ist für Berlin bei einer Vollzeitbeschäftigung eine monatliche Bruttovergütung von weniger als 1058 EUR (netto: 815 EUR) sittenwidrig." Eine Nachfrage beim Job-Center Berlin-Mitte ergab, dass nach wie vor Vermittlungen in AGHE-Maßnahmen vorgenommen, die bei einer 38,5-Stunden-Woche mit 900 Euro brutto vergütet werden. Die Arbeitsverträge werden vom JobCenter geprüft und für gut befunden.


Bereits im September 2010 hatte das Sozialgericht Berlin entschieden, dass für Berlin eine Vergütung unter 1.035 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung für 2010 sittenwidrig sei. Ungeachtet dieser gesetzlichen Vorgaben wurden nach Auskunft des Job-Centers Berlin Mitte alleine dort 2.600 Personen in AGHE-Jobs vermittelt, ein großer Teil davon zu 900 Euro brutto. Es ist ein Skandal, wie die Bundesagentur mit rechtskräftigen Urteilen der Sozialgerichte umgeht. Aber noch skandalöser ist die Tatsache, dass sich eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland sittenwidrig verhält, denn die

Vermittlung in solche Arbeit unter Androhung von Sanktionen ist dies allemal.


Schulten weiter: „In welcher Demokratie leben wir eigentlich, wenn staatliche Institutionen auf Gerichtsurteile pfeifen und sich ungeniert über Jahre so verhalten können. Durch die Androhung von Sanktionen und Leistungskürzungen, also der Gefährdung ihrer Existenz, werden Menschen gezwungen, sittenwidrige Verträge zu unterschreiben. Die Unternehmen, die diese Angebote annehmen, profitieren und gehen keinerlei Risiko ein, denn die Arbeitsverträgen enden automatisch, wenn die Bezahlung durch die Arbeitsagentur ausläuft. Ehrliche Unternehmer geraten so unter massiven Druck, weil sie gegen diese Angebote mit rein von der Öffentlichkeit finanzierten Mitarbeitern natürlich nicht ankommen können.


Im Gegensatz zu anderen Arbeitsförderungsmaßnahmen müssen diese Arbeitsverhältnisse weder zusätzlich noch im öffentlichen Interesse sein."

Quelle: Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Pressesprecher: Alexander Fischer
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alexander.fischer@die-linke.de
Stellvertretende Pressesprecherin: Marion Heinrich
Telefon: 030 24009 544, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0171 1970778
marion.heinrich@die-linke.de


http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=480132

Anmerkung: Dem können wir nur zustimmen, denn im folgendem Beitrag hatten wir bereits folgendes fest gestellt:


Berliner Jobcenter dürfen Hartz IV-Empfänger nicht in rechtswidrige Arbeitsverhältnisse vermitteln und schon gar nicht mittels Sanktionen erzwingen - menschenwürdigen Existenz muss erhalten bleiben(Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar 2010)


Sozialgericht Berlin , Beschluss vom 19.09.2011, - S 55 AS 24521/11 ER -


1.Eine Vermittlung in wegen sittenwidriger Vergütung rechtswidrige Arbeitsverhältnisse darf von der an das Gesetz gebundenen Sozialverwaltung auch im Grundsicherungsbereich nicht vorgenommen und nicht mittels Sanktionen erzwungen werden. (Anschluss an SG Berlin, Urteil vom 27.02.2006, Az. S 77 AL 742/05 und Beschluss vom 01.09.2010, S 55 AS 24521/10 ER)


Eine sittenwidrige Beschäftigung ist unzumutbar im Sinne von § 10 Abs 1 Nr 5 SGB II und darf ohne weitere wichtige Gründe abgelehnt werden, selbst wenn der Hilfebedarf dadurch reduziert würde.


2. Ein auffälliges Missverhältnis, das die Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 Abs 1 BGB begründet, weil es gegen die in den grundgesetzlichen sowie in Art 4 Nr 1 der Europäischen Sozialcharta (EuSC) als einfachem Bundesrecht zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen verstößt, ist anzunehmen, wenn das angebotene Arbeitsentgelt bei Vollzeitarbeit mit durchschnittlicher Arbeitsleistung unter dem Grundsicherungsniveau für eine volljährige alleinstehende Person ohne Unterhaltsverpflichtungen, bei grundsicherungsrechtlich angemessener durchschnittlicher Unterkunft und bei uneingeschränkter Erwerbsfähigkeit liegt.


3. Für das Jahr 2011 ist für Berlin bei einer Vollzeitbeschäftigung eine monatliche Bruttovergütung von weniger als 1058 EUR (netto: 815 EUR) sittenwidrig. (Stundenlohn bei einer 38,5-Stunden-Woche: 6,34 EUR)


http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/09/berliner-jobcenter-durfen-hartz-iv.html


Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles

Kommentare

  1. Nun wird sichtbar, daß sich deeskalierend und friedensstiftend aufgestellte Sozialverbände, Richter und Rechtsanwälte einen Bärendienst erwiesen haben, indem sie zu Systemmitläufern wurden, indem sie seit 7 Jahren ein unsägliches System am leben gehalten haben in dem sie den Rechtsscheitatbestand einer "ordentlichen Verwaltung" nicht von Anfang an massivst angegangen sind.

    Und es ist immer noch nur die Spitze eines Eisbergs. Was hinter verschlossenen Türen so abläuft treut sich shcon keiner mehr nur zu denken.

    Jeder wurde zum Mittäter in diesem System teils menschenverachtender Sozialleistungserbringung.

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  2. Die Sanktionen, gehen ja bis zu 100% über 3 Monate, sind darauf ausgelegt, diverse menschen zu ermorden. Wer über 3 Monate weder Essen noch Trinken zur Verfügung hat, ist dem Tode geweiht. Das stellt für mich den Hinterlistigen, gnadenlosen Mordversuch dar. Da im Jahre 2011 fast 1 Million Sanktionen ausgesprochen wurden kann man sich vorstellen, wieviel Menschen nicht überlebt haben. Darüber gibt es keine Statistiken, auch nicht darüber, wieviel aufgrund der Situation Selbstmord begangen haben!
    Soweit die Demokratie in Deutschland, das per Gesetz befohlen wird, unschuldige Menschen zu ermorden.

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    1. Ermorden geht vielleicht ein bisschen weit. Letztenendes bekommt man wohl doch wenigstens Gutscheine.
      Andererseits wer, so ist die Frage, lässt es soweit kommen, bevor er handelt oder einen Rechtsanwalt einschaltet. Derer gibt es genug und die 10 € Eigenanteil bringt man auf.
      Generell glaube ich, dass, wenn das Kind so tief in den Brunnen gefallen ist, nicht nur eine Seite Verantwortung trägt.

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  3. eigentlich ist das Jobcenter dafür da, arbeitslose Menschen in Arbeit zu bringen. Dazu sind sie jedoch mangels fachlicher Ausbildung nicht in der Lage. Statt dessen wird in den Jobcentern hinter verschlossenen Türen gefeiert statt gearbeitet. Das ein Mitarbeiter des Jobcenters die Sozialhilfe, sprich Hartz IV, berechnen soll, ist blanker Unsinn. Das Personal der entsprechenden Landkreise wurde für Sozialhilfe ausgebildet. Beim Jobcenter jedoch sitzen nur Laien. Das es da mal richtig kracht, ist voraus zu sehen. Lieber werden Vermittlungsgutscheine im Wert bis zu 2.500,- € ausgegeben. Damit müssen die Arbeitssuchenden zu privaten Vermittlern. Ich frage mich nur, wenn die privaten Vermittler Arbeit haben, warum hat dann das Jobcenter keine??

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  4. Ich möchte nur kurz erwähnen, das es noch ein sgb XII gibt welches jeder der bereit ist trockene gesetzestexte zu lesen , dieses für sich nutzen kann. Dort heisst das ganze spiel nicht hartz IV sondern immer noch Sozialhilfe. Dieses buch ist in einigen punkten noch mit der weimarer reichsverfassung verknüpft, so wie es sich gehört für ein soziales leben. Es liegt alles an einem selber. Wenn man aber dem hartz IV Fernsehen mit seinen wilden serien über familien und gesetzen die dort erzählt werden mehr glauben schenkt als den trockenen gesetzestexten der hat es nicht anders verdient als sanktionen hin zu nehmen. Informationen gibt es genug wie man was macht.

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