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8. Dezember 2012 - kea19Soziale Politik in NRW? Brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine Veranstaltung des kath. Bildungswerks Köln und des Caritasverbands der Stadt Köln am 21.11.2012 im Kölner Dom-Forum. Ein KEA war dabei und … interpretiert.
von Reiner Willms
Teilnehmer: Alle etablierten Parteien, das eingeladene Mitglied der Piratenpartei hatte abgesagt. Natürlich wurde, wie immer bei derlei Veranstaltungen, auch nicht ein unmittelbar Betroffener zu dieser Veranstaltung als teilnehmender Diskutant geladen.
Worum ging es in dieser Diskussion? In einer kurzen Zusammenfassung wurde der im NRW-Landtag vorliegende Gesetzentwurf von einem in der Hierarchie der Caritas angesiedeltem Mitarbeiter eine kurze Zusammenfassung und Erläuterung aus Sicht der Caritas zu dem geplanten Gesetz vorgetragen. Es handele sich um ein Programm, in dem vornehmlich „freiwillige“ Langzeitarbeitslose in einen noch zu schaffenden sozialen Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Dabei wurde erläutert, dass die gesetzgebenden Organe auch eine Erweiterung der bisherigen arbeitspolitischen Maßnahmen auch in den bisher durch das Zusätzlichkeitsgebot verschlossenen gewerblichen Bereich vorgesehen haben. Die weitergehenden, teilweise einschneidenden mit diesem Gesetzentwurf einhergehenden Paradigmen wurden allerdings dabei unter den Tisch gekehrt, doch dazu später.
Unerträglich. Es begann eine, für einen betroffenen Zuhörer, nahezu unerträgliche Diskussion. Es wurde über die Betroffenen gesprochen, als wenn es sich um lauter behinderte Erwerbslose handeln würde. Dazu wurde teilweise sehr scheinheilig, wohl auch dem nahenden Wahlkampf geschuldet, ausgerechnet von den an der damaligen Gesetzgebung der Hartz-Gesetze beteiligten Parteien, der Ausspruch getätigt, dass man zwar an der damaligen Gesetzgebung beteiligt gewesen, jedoch nicht stolz darauf sei … Dazu verfingen sich die Diskutanten noch in ihrer eigenen von ihnen gesteuerten Negativ-Kampagne und sprachen in Beispielen von den Obdachlosen in der Stadt Köln und blendeten dabei aus, dass diese nur einen geringen Prozentsatz in der Statistik der Erwerbslosen ausmachen. Ferner konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, Politiker seien weit entfernt von jeglichem Bezug zur tatsächlichen Realität des Arbeitsmarktes. Hier fiel vor allem die völlig absurde Darstellung eines langzeiterwerbslosen Bäckers auf, der mit einem Zuschuss von 75% zum Lohn wieder in den Arbeitsprozess in einer Bäckerei eingegliedert werden sollte. Abgesehen davon, dass dieses Beispiel völlig ungeeignet ist, weil die Problematik speziell im Backgewerbe völlig anderer Art ist, wurde dem Erwerbslosen unterstellt, er müsse erst wieder an den Arbeitsprozess gewöhnt werden.
Sozial behindert? Vielleicht unbeabsichtigt, jedoch vom aufmerksamen Zuhörer sofort bemerkt, wurde dann von einem Diskutanten an die unrühmliche Gesetzgebung in den Niederlanden erinnert. Nun sprach man von psychologischen Gutachten, Leistungsbewertungen und Nachweisen sowie insgesamt von der sogenannten Leistungsminderung der betroffenen Erwerbslosen. Die einzige in der Diskussionsrunde positiv herausragende Politikerin – muss man sagen, wie es ist -, Dr. Carolin Butterwegge (Linke), sprach sich entschieden gegen die damit einhergehende weitere Stigmatisierung der Erwerbslosen aus.
Fazit der Veranstaltung: Ein sozialer Arbeitsmarkt in dieser Form geht völlig an der Problematik vorbei und wird nur wieder Mitnahmeeffekte interessierter Arbeitgeber auslösen. Dieses wieder einmal mit heißer Nadel gestrickte Machwerk wird an der eigentlichen Situation bzw. dem Problem nichts ändern, sondern im Gegenteil wieder einmal mehr Steuergelder verbrennen und in den Taschen gieriger sogenannter Maßnahmeträger und Unternehmen verschwinden, ohne einen nennenswerten Effekt auf dem Arbeitsmarkt auszulösen. Die eigentliche Ursache, dass die heutige Arbeitswelt nicht mehr genügend Arbeitsplätze für alle schaffen kann, wurde wieder einmal unter den Teppich gekehrt.
Es wäre also an der Zeit, den Begriff einer solidarischen Gesellschaft – an Stelle eines ‘sozialen Arbeitsmarktes’ - neu zu diskutieren. Statt dessen geht es immer wieder um eine Art Besitzstandswahrung, dass alles so bleibt, wie es ist, nur eben ein wenig - Achtung, jetzt kommt es: - evaluiert.
Die Institutionen Caritas, Diakonie und andere beschäftigen sich mit “den Armen” und “die Armen” wiederum mit sich selbst. Und die Reichen, die Vermögenden? Die beschäftigen sich damit, dass alles hübsch so bleibt, wie’s ist.
Reiner Willms
Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden. Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...
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