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Fast 400.000 Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide

Fast 400.000 Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide


Die Welle von Widersprüchen und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide ebbt nicht ab. Wie die "Bild-Zeitung" (Montagausgabe) unter Berufung auf eine neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, lagen den Jobcentern Ende November fast 400.000 Widersprüche und Klagen von Hartz-Beziehern vor.

Danach waren dem "Bild"-Bericht zufolge 190.332 Widersprüche und 204.189 Klagen anhängig.

Die meisten Einsprüche kamen aus den neuen Bundesländern:

Gegen Bescheide der dortigen Jobcenter wurden in 118.263 Fällen geklagt und in 102.168 Fällen Widersprüche eingereicht.

In den meisten Fällen wurde wegen Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen der Jobcenter Widerspruch eingelegt oder geklagt.

An zweiter Stelle der Widersprüche lagen Entscheidungen zur Anrechnung von Einkommen oder Vermögen der Hartz-Bezieher.

Bei Klagen ging es am zweithäufigsten um Bescheide zu Kosten für Unterkunft und Heizung. In rund einem Drittel der Fälle wurden die Widersprüche zugunsten der Antragsteller entschieden.

So wurden von den 61.813 bis Ende November erledigten Widersprüchen 21.732 ganz oder teilweise stattgegeben.

Bei den Klagen lag die Erfolgsquote sogar bei über 50 Prozent.

So wurde bei den 11.819 in diesem Jahr erledigten Klagen in 6.022 Fällen ganz oder teilweise zugunsten der Antragsteller entschieden.


Mehr als 50 000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide


Viele Brandenburger Arbeitslose klagen / Unternehmerverbände fordern spezielle Agentur für junge Jobsucher in der Region

POTSDAM - Arbeitslose in Brandenburg haben 2011 fast 51 000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide eingelegt. In den ersten drei Quartalen 2012 lag die Zahl bei fast 31 000, wie aus einer Antwort von Sozialminister Günter Baaske (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Die Klagen an den Sozialgerichten summierten sich 2011 auf rund 13 800 und in den ersten drei Quartalen 2012 auf rund 11 000. Baaske hatte im August angekündigt, dass Hartz-IV-Bescheide künftig verständlicher ausfallen und möglichst keinen Anlass für Gerichtsverfahren bieten sollen.


In Brandenburg werden Arbeitslose zum einen von Jobcentern betreut, die von den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit getragen werden. Ihr Anteil an den Widersprüchen lag 2011 bei rund 37 900 und 2012 bei rund 18 700. Darüber hinaus betreuen sieben Landkreise ihre Arbeitslosen in Eigenregie. Gegen deren Bescheide waren 2011 rund 13 000 und 2012 rund 12 200 Widersprüche eingegangen.



Anmerkung: Nur weiterso, sagt das Taem des Sozialrechtsexperten.

Solange die Bescheide nicht verständlicher werden, die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft falsch ermittelt wurde und die Frage nicht beantwortet wurde, ob der derzeitige Regelsatz das Existenzminimum deckt, müssen Leistungsbezieher ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren führen, um Ihre Rechte durchsetzen zu können.


Auch in 2013 sind wir Ihen gerne anwaltlich behilflich bei der Durchsetzung ihrer Rechte- Ihr Sozialrechtsexpertentaem um RA Ludwig Zimmermann.



Kommentare

  1. Das Problem ist eher Hausgemacht, den Klagen dauern 1 Jahr und somit hat der Sachbearbeiter 1 Jahr rausgeholt zu Sparen. Die Bescheide sind absichtlich Falsch erstellt, denn wenn Sie Richtig wären kämen nicht so viele Klagen durch. ICh habe die Erfahrung gemacht das Wiedersprüche Nicht bearbeitet werden, oder der Sachbearbeiter einfach keinen Wiederspruch zuläst geschweigeden überhaupt einen Brief mit dem Eingang Überlasst. Somit wird die Klage Behindert durch Faulheit im Amt.

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