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Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitklage - Widerspruchseinlegung per Fax-Übertragung - "OK"-Vermerk des Sendeberichts als Zugangsnachweis - Rechtsstaatsprinzip


Sozialgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2012 - S 204 AS 22071/11

Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 20.10.2009 -B 5 R 84/09 B-), des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 19.06.2008 -8 U 80/07-) und des Oberlandesgerichts Karlruhe (Urteil vom 30.09.2008 -12 U 65/08) , wonach die Vorlage des nicht manipulierten Sendeprotokolls mit "OK"-Vermerk den Schluss auf den Zugang des per Telefax übermittelten Dokuments zulässt, genügt in besonderer Weise den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips.

Denn die aus technischen Gegebenheiten herrührenden Risiken der Übermittlung per Fax dürfen nicht auf den Nutzer abgewälzt werden, wenn dieser das seinerseits Erforderliche für eine ordnungsgemäße Nutzung dieser Zugangseinrichtung getan hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2000 -1 BvR 1363/99-).

Anmerkung: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B

Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht in der gesetzlichen Form eingelegt worden ist - E- Mail

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