In den ersten drei Monaten des Jahres endeten laut Arbeitsagentur nur vier Prozent der Hartz-IV-Klagen mit einem Erfolg des Klägers. Insgesamt ist eine Trendwende zu verzeichnen: Die Klagewelle vor Sozialgerichten nimmt ab.
Nach Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres 28 241 Klagen entschieden. Davon wurde nur vier Prozent ganz oder teilweise stattgegeben, berichtet die Zeitung „Die Welt“. Fast zehn Prozent wurden abgewiesen. 85 Prozent erledigten sich ohne Urteilsspruch. Die Kläger zogen ihre Klagen zurück oder einigten sich mit dem Jobcenter auf einen Vergleich.
Hoffnung auf Trendwende
Die Klagewelle gegen Hartz IV ist seit Jahren ein Reizthema. Erstmals konnte im vergangenen Jahr mit 144 000 Hartz-IV-Klagen ein Rückgang verzeichnet werden. In der „Welt“ äußerte der BA-Vorstand Heinrich Alt die Hoffnung einer „Trendumkehr“. Schließlich würden die Jobcenter effizienter und professioneller arbeiten. „Wir investieren viel in die Ausbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter, wir versuchen, unsere Formulare und Bescheide kontinuierlich zu verbessern und verständlicher zu formulieren, wir nehmen uns in den Jobcentern Zeit, Bescheide zu erklären, es gibt feste Ansprechpartner“, erklärte Alt.
„Das alles hilft, um die Barrieren zwischen Bürger und Verwaltung ab- und Vertrauen aufzubauen.“
Mit der letzten Hartz-Reform sei bereits ein wichtiger Schritt gegangen worden, wird Alt zitiert. Kommunen können seit 2011 mit einer nach Regionen differenzierten Pauschale abrechnen– wenn das jeweilige Bundesland seine Zustimmung dazu erteilt.
Mit der letzten Hartz-Reform sei bereits ein wichtiger Schritt gegangen worden, wird Alt zitiert. Kommunen können seit 2011 mit einer nach Regionen differenzierten Pauschale abrechnen– wenn das jeweilige Bundesland seine Zustimmung dazu erteilt.
Alt blöfft. Von einer Tremnumkehr kann keine Rede sein. Der Rückgang der Verfahren ist wohl in erster Linie auf den Rückgang der Zahl der Hartz IV Empfänger zurückzuführen.
AntwortenLöschenZitat: "Schließlich würden die Jobcenter effizienter und professioneller arbeiten."
AntwortenLöschenProfessioneller im Lügen und Betrügen sicherlich. Effizienter im "Einsparen" (=Betrug am Leistungsberechtigten) ebenfalls.
Zitat: "Wir investieren viel in die Ausbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter..."
Ja, darin, ihnen beizubringen, welche Möglichkeiten der "Einsparung" es durch "Sanktionen" gibt.
Zitat: wir versuchen, unsere Formulare und Bescheide kontinuierlich zu verbessern und verständlicher zu formulieren,..."
Daß ich nicht lache. Das liegt daran, daß ich bei solchen kopfhohlen Phrasen immer würgen muß.
Zitat: "...wir nehmen uns in den Jobcentern Zeit, Bescheide zu erklären,..."
Ja, und wohl auch mittels Lügen über die wahren Ansprüche und die wahre Rechtslage diejenigen zu beruhigen, die ansonsten ihre Bescheide und verwaltungsakte an anderer Stelle prüfen lassen würden.
"85 % [...] zogen ihre Klage zurück oder einigten sich mit dem Jobcenter".
AntwortenLöschenWarum werden die wohl ihre Klagen zurückgenommen oder sich geeinigt haben? Wahrscheinlich, weil in einer nicht unerheblichen Anzahl der Fälle erst nach Klageerhebung etwas passiert und das Klageziel damit erreicht wurde.
Aus meiner Sicht ist es eine Frechheit, diese 85 % als vermeintliche "Misserfolge" der Kläger darzustellen.
Verehrte Diskutanten,
AntwortenLöschenwir dürfen nicht übersehen, dass es sich um keine Statistik der Sozialgerichte handelt, sondern um eine Verlautbarung der Bundesagentur.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine lange Tradition im Verzerren ihrer Leistungsberichte. Systematische Falschdarstellungen waren überhaupt erst der Auslöser für die Arbeitsmarktreformen von 2003. Einstweilen nehmen die Zahlentricks kein Ende. Unverändert werden Hilfeempfänger in Trainingslager geschickt oder aus dem Leistungsbezug gedrängt, um vermeintliche Erfolge bei der Arbeitsvermittlung verbuchen zu können. Frisierte Erfolgsmeldungen stehen im Zentrum des Interesses.
Nicht selten werden ja selbst Vergleiche nicht als "Gewinn" des Klägers gewertet, selbst wenn das wesentlichste Klageziel damit erreicht wurde.
AntwortenLöschenMeiner Erfahrung nach kommt es im Klageverfahren nicht selten dazu, dass Richter mit den JCs oder SozAs telefonieren und in der Folge eingelenkt wird. Dann kommt natürlich prompt ein Anschreiben des Gerichts mit dem Hinweis man möge die Klage nun bitte zurückziehen.
Besonders in Fällen, die zu Präzedenzfällen werden könnten sehr beliebt. Der Kläger hat zwar sein Ziel erreicht, aber ein Urteil auf das sich andere berufen könnten existiert nicht. So wird dann jeder Fall zum Einzelfall und nie eine für Mehrheiten gültige Lösung erreicht.