Von RiSG Hamburg Anders Leopold
In jüngster Zeit sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen schwangere Leistungsberechtigte in Arbeit bzw. Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden sollten und denen wegen Nichtantritts dieser Erwerbstätigkeiten oder Meldeversäumnissen Leistungen nach dem SGB II gekürzt wurden.
An dieser Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht aufgeworfen ist die Frage, ob und inwieweit die Vorschriften des Mutterschutzrechts im Rahmen des SGB II Beachtung verlangen. Dies ist Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.
info also – Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht – Nomos – Heft 1
Aufsatz_infoalso_12_01 (PDF, 204 KB)
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