Hierzu die interessanten Diskussion im Fachforum Existenzsicherung
Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden. Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...
In auch diesem Beschluß versuchen Gerichte durch teleologishce Tricks (unvereinbar mit Art. 20 Absatz 3) obiter dicta zu basteln, die im Hauptsacheverfaheren den Versagensgrund liefern und durch Rechtsauslegung regelmäßig die Vorlage nahc Art. 100 GG verhindern, wenn Grundrechte tangiert werden, weil ebene eine Sachaufklärung im ER nicht möglich ist.
AntwortenLöschenEs ist verfassungswidrig die Deckungshöhe von am 09.02.2010 angeordneten Existenzrechten nach Art. 1 und 20 GG zu fingieren ohne einen Betrag oder ein Prüfkriterium eines Gesetzgebers dazu zu haben.
Sollte das einfache Gesetz das Bestimmtheitsgebot nicht einhalten, ist es bereits verfassungswidrig und somit vorzulegen.
BVerfG, 2 BvR 2500/09 vom 7.12.2011
Es sollte bei allen Anwälten und Richtern in Fleisch und Blut übergehen, daß sich der Rechtsstaat schon so weit von der Verfassung entfernt hat wie nie, daß sogar Sozialforen GG treue Bürger rausschmeißen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1711182
"++ Wir haben Kandidaten, die über alles ein rechtssprechungsfernes Grundgesetz überstülpen und ......."
Was ist also die Aufgabe aller Beteiligter??
Danke fürs Lesen.