Anmerkung zu: BSG 8. Senat, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R - Keine Begrenzung auf pauschale Vergütungssätze des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Erforderlichkeit von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R
Keine Begrenzung auf pauschale Vergütungssätze des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Erforderlichkeit von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Orientierungssatz zur Anmerkung
Die Frage nach der Erforderlichkeit von gegen den Sozialhilfeträger geltend gemachten Bestattungskosten im Rahmen des § 74 SGB XII bedarf einer genauen Einzelfallprüfung, bei der auch die besondere Belastungssituation des Antragstellers zu berücksichtigen ist.
juris - Keine Begrenzung auf pauschale Vergütungssätze des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Erforderlichkeit von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Anmerkung: Sozialgericht Aachen Urteil vom 11.10.2011, - S 20 SO 134/10 -, anhängig beim LSG NRW - L 20 SO 595/11 -
Zur Bestimmung der Angemessenheit einer Bestattungsvorsorge im Rahmen der Härtefallprüfung nach § 90 Abs. 3 SGB XII darf sich der Sozialhilfeträger nicht auf Pauschalen berufen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/zur-bestimmung-der-angemessenheit-einer.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles .
Keine Begrenzung auf pauschale Vergütungssätze des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Erforderlichkeit von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Orientierungssatz zur Anmerkung
Die Frage nach der Erforderlichkeit von gegen den Sozialhilfeträger geltend gemachten Bestattungskosten im Rahmen des § 74 SGB XII bedarf einer genauen Einzelfallprüfung, bei der auch die besondere Belastungssituation des Antragstellers zu berücksichtigen ist.
juris - Keine Begrenzung auf pauschale Vergütungssätze des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Erforderlichkeit von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Anmerkung: Sozialgericht Aachen Urteil vom 11.10.2011, - S 20 SO 134/10 -, anhängig beim LSG NRW - L 20 SO 595/11 -
Zur Bestimmung der Angemessenheit einer Bestattungsvorsorge im Rahmen der Härtefallprüfung nach § 90 Abs. 3 SGB XII darf sich der Sozialhilfeträger nicht auf Pauschalen berufen.
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