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Christian Schneider, info also 6/2012, 243: Die Vollstreckung sozialgerichtlicher Urteile gegen die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen)

Die hohe Belastung der Sozialgerichte mit Verfahren über Leistungen nach dem SGB II führt zwangsläufig zu einem Anwachsen der Zahl der Urteile gegen die Jobcenter.
Gerade aber diese Urteile werden nicht immer ohne Weiteres umgesetzt, mag es an organisatorischen Mängeln bei den Jobcentern liegen oder an der fehlenden Einsicht in die Richtigkeit der Entscheidung.
Während die Zwangsvollstreckung vor Einführung des SGB II an den Sozialgerichten wohl praktisch nie eine Rolle gespielt hat, da die öffentliche Hand in der Regel nicht erst durch die Vollstreckung zur Umsetzung von Urteilen gezwungen werden musste, tauchen nunmehr gehäuft Anträge auf Vollstreckung von Entscheidungen bei den Sozialgerichten auf.
Zu beobachten ist, dass hier sowohl bei den Prozessbevollmächtigten als auch bei den Gerichten selbst nicht selten eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich des Vorgehens herrscht.
Deser Beitrag soll daher die Grundzüge und Besonderheiten der Zwangsvollstreckung sozialgerichtlicher Urteile gegen die Jobcenter näher beleuchten.
Aufsatz_infoalso_12_06.pdf (199 KB)info also – Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht – Nomos – Heft 6


Anmerkung:

Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes 


Einen schönen 1. Weihnachtstag wünscht allen Lesern das Taem des Sozialrechtsexperten. Hiermit möchten wir uns gleichzeitig bei allen bedanken, welche uns immer hilfreich zur Seite standen, beispielhaft von vielen sei erwähnt Willy Voigt.

Kommentare

  1. Diese "Blumen" gebe ich liebend gern an Euch weiter.

    Am Schluss des Vorwortes im Buch "Cluster - Die neue Etappe des Kapitalismus" von Detlef Hartmann, bekannter, engagierter Strafverteidiger aus Köln, und Gerald Geppert steht:
    "Die Zeit läuft gegen uns. Aber, dass es so weiter ginge, wäre nach Walter Benjamin, die Katastrophe. Haben wir eine Wahl, Sisyphos!

    Und hier noch ein Weihnachtsgedicht:

    Weihnachten 1944 (Als ich keinen Urlaub bekam)

    Wenn es in der Welt dezembert
    und der Mond wie ein Kamembert
    gelblich rund, mit etwas Schimmel
    angetan, am Winterhimmel
    heimwärts zu den Seinen irrt
    und der Tag stets kürzer wird -
    sozusagen wird zum Kurztag -
    hat das Christkindlein Geburtstag!
    Ach, wie ist man dann vergnügt,
    wenn man einen Urlaub kriegt.
    Andrerseits, wie ist man traurig,
    wenn es heißt: “Nein, da bedaur ich!”

    Also greift man dann entweder
    zu dem Blei oder der Feder
    und schreibt schleunigst auf Papier
    ein Gedicht, wie dieses hier:

    Die Berge, die Meere, den Geist und das Leben
    hat Gott zum Geschenk uns gemacht;
    doch uns auch den Frieden, den Frieden zu geben,
    das hat er nicht fertiggebracht!
    Wir tasten und irren, vergehen und werden,
    wir kämpfen mal so und mal so …
    Vielleicht gibts doch richtigen Frieden auf Erden?
    Vielleicht grade jetzt? – - Aber wo? …

    (Heinz Erhardt)





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  2. Und eine schöne Weihnachtszeit auch noch von mir.
    Schönes Gedicht, Willy!

    Und zum Artikel. Wenn ich dies hier lese:
    "Während die Zwangsvollstreckung vor Einführung des SGB II an den Sozialgerichten wohl praktisch nie eine Rolle gespielt hat, da die öffentliche Hand in der Regel nicht erst durch die Vollstreckung zur Umsetzung von Urteilen gezwungen werden musste,..."

    dann ist das für mich eine Bestätigung meiner These, daß die sogenannten "Jobcenter" keine Behörden sind sondern kriminelle Vereinigungen. - Zufall, fehlendes Wissen oder mangelnde Organisation sind jedenfalls keine tauglichen Erklärungen für solche Zustände.

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