So vertritt aktuell das Sozialgericht München die Auffassung, dass die gesetzliche Voraussetzung des Angewiesenseins auf ein eigenes Kraftfahrzeug grundsätzlich bereits dann erfüllt ist, wenn der behinderte Mensch nur mit Hilfe eines Pkws den Nahbereich seiner Wohnung verlassen, sich also außerhalb der Wohnung (über längere Strecken) bewegen kann, sofern das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein solches Bedürfnis regelmäßig stellt (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.05.2007 - L 8 SO 20/07 ER ). Sozialgericht München, Urteil vom 11.12.2012 - S 48 SO 548/11 Anmerkung: Junge, schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe(vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11 ). Der Beitrag wurde erstellt...