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Fwd: L.E.O. Köln, Berthold Bronisz: Ver.di Fachtagung - Gewalt im Jobcenter in Düsseldorf am 16. April 2013 - "Willst du psychisch Kranke sehn', musst du nur ins Jobcenter gehn'"

Ver.di Fachtagung - "Gewalt im Jobcenter"


Am 16. April 2013 fand in Düsseldorf die Fachtagung "Gewalt im Jobcenter" statt, zu der ich, neben vielen Fachreferenten der Jobcenter selbst, als Referent eingeladen wurde, um aus Sicht der HartzIV-Betroffenen darzulegen, wieso es zu Aggressionsausbrüchen kommt.

Das es kein Zuckerschlecken werden würde vor über 100 Personalräten der Jobcenter zu referieren war eigentlich von Anfang an klar. Insbesondere, wenn man der Einzige ist, der als Betroffener, bzw. für die Betroffenen eine Sichtweise darlegt, die den Jobcenter-Mitarbeitern zwar bekannt sind, aber stets verdrängt wird.

Anlass der Fachtagung war der schreckliche Mord im Jobcenter Neuss, bei der eine Sachbearbeiterin von einem Erwerbslosen erstochen wurde, weil dieser in der irrigen Annahme war, dass man mit seinen Daten handeln wollte. Zudem war sie selber noch nicht einmal das Ziel seiner Aggression, sondern schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort, weil der zuständige Sachbearbeiter nicht da war.

Während meine Vorredner, sieht man von Frau Prof. Dr. Helga Spindler einmal ab, welche über das Aggressionspotential im SGBII referierte, ausschließlich um die Sicherheit der Beschäftigten sprachen, versuchte ich zu erläutern, wie es zu einem Aggressionsstau bei den Betroffenen kommt, der dann durchaus in Kurzschlusshandlungen münden kann.

In meinem Referat legte ich dar, warum Betroffene der HartzIV-Gesetzgebung mitunter aggressiv reagieren und auftreten können.

Seit Inkrafttreten der unsäglichen HartzIV-Gesetzgebung mit all ihren Schikanen gibt es, quasi begleitend, in nahezu allen Medien eine unerträgliche Hetze gegen die Betroffenen.

 Ob dies nun die verschiedenen Talk-Shows sind, in denen regelmäßig über und nicht mit den Betroffenen geredet wird und die nicht selten in einer "Faulheitsdebatte" münden. Ob dies die Zeitungen und Illustrierten sind, die fast täglich, um ihre Auflagenzahlen zu halten, negativ über sog. "HartzIV-Empfänger" berichten und darlegen, wie diese "Sozialschmarotzer" den Staat betrügen. Auf der anderen Seite, die nicht weniger schlecht ist, die Sachbearbeiter der Jobcenter, die zwar die Betroffenen zu Gesprächen einladen, diese dann aber, gerne auch aus einer vermeintlichen Machtposition heraus, drangsalieren und mit Sanktionen bedrohen. Als Betroffener ist man also fast täglich mit negativen Meinungen über einen selbst konfrontiert.

Alleine diese Darstellung reichte schon aus, um in der Fachtagung für schlechte Laune bei den Personalräten zu sorgen. Aber es ging natürlich noch weiter.

So trug ich vor, dass ich in der Gesetzgebung ein System sehe, dass ausschließlich auf Angst aufgebaut ist. Angst bei den Beschäftigten, dass ihre Verträge, die meist befristet sind, nicht verlängert werden, Angst bei den Betroffenen, dass man ihnen durch mögliche Sanktionen die Existenzgrundlage entzieht, wenn sie nicht das tun, was man ihnen aufzwingt. Das hier also stets gemaßregelt und diszipliniert wird. Weiterhin brachte ich dann auch noch die Sanktionsquote ins Spiel und damit quasi das Fass zum Überlaufen.

Von übler Unterstellung war mir gegenüber die Rede. Nicht als Feststellung, sondern als Vorwurf war der Einwand gedacht, ich sei ja Mitglied der Linken und seit Jahren in einer Erwerbsloseninitiative aktiv. Wie soll man das verstehen? Darf man als Bürger, der der sog. "Unterschicht" angehört, nicht politsch aktiv und gegen Ungerechtigkeiten im Sozialsystem sein? So jedenfalls verhindert man keine Aggressionen, so weckt man sie.

Das man auf Seiten der Jobcenter auch für die Beibehaltung von Sanktionen ist, wurde durch die an mich gerichtete Frage, wie ich mir den vorstellen könnte, das System zu ändern, offenbar. Meine Erläuterung darauf war, dass man die Regelsätze, welche das Bundesverfassungsgericht als derzeitiges Existenzminimum und Grundrecht festgelegt hat, über das Existenzminimum hinaus anheben muss.

 Dann könne man ggf. auch sanktionieren. Aber eben nur bis hin zum Existenzminimum und nicht darunter. Schon fast reflexartig kam daraufhin das "Sachargument", dass sich die Betroffenen ja dann in HartzIV ausruhen würden. Da war sie wieder, die Pauschalierung.

Mein Vorwurf der Sanktionsquote ist nicht unbegründet. Grundlage hierfür ist der §48, SGBII, und die damit verbundenen Absprachen zwischen dem BMAS und der BA. Hier werden stets die Einsparungen bei den Ausgaben der "HartzIV-Leistungen" abgesprochen. Nachzulesen in den sog. "Planungsbriefen". Bereits im Planungsbrief 2009 betrug die "Reduzierung der passiven Leistung", -existenzsichernde Leistung-, 6,7%. Ein Jahr zuvor war es mit 7,9% sogar noch schlimmer.

Zwar spricht der mir vorliegende Planungsbrief 2012 nicht mehr von einer "Reduzierung der passiven Leistungen". Aber damit wird es nicht besser. Im Gegenteil. Es geht noch schlimmer.

Das der Planungsbrief 2012 nicht mehr von einer "Reduzierung der passiven Leistungen"spricht, bedeutet nicht, dass es keine Sanktionen mehr gibt. Diese gibt es immer noch, denn sie sind ja gesetzlich verankert. Der Planungsbrief 2012 spricht nunmehr von einer "Reduzierung der Leistungsansprüche". Im Klartext. Von Anfang an wird man nun den Menschen das Recht auf ihren Leistungsanspruch absprechen wollen. Was das bedeutet muss man nicht extra erläutern.

Ich habe mir zwei Tage genommen, um meine Eindrücke der Fachtagung sacken zu lassen. Vieles was von den Referenten vorgetragen wurde ist vollkommen richtig. Kritisch zu betrachten ist jedoch, dass man kaum über die Ursachen der Aggressionen, dafür aber mehr über die Symptome sprach.


Unser Dank gilt Willy Voigt für die Bereitstellung.

Kommentare

  1. Archäologen werden unsere Datenträger ausgraben und staunen, dass wir das Milgram-Experiment flächendeckend ausgeweitet haben, nur dass wir arglose Probanden durch frustrierte Vermittler ersetzten. Dieses Personal wiederum staunte, dass ihm Gewalt entgegenschlug, als es diensteifrig begann, Kürzungen des Existenzminimums nach Vorgabe der Handlungsanweisung vorzunehmen.

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  2. unter Beifall für die intelligente und auf den Punkt zutreffende Verknüpfung des Milgramexperimentes mit dem SGB II möchte ich hinzufügen, dass der Spruch "Willst du psychisch Kranke sehn', musst du nur ins Jobcenter gehn'" unter diesem Aspekt seine völlige Berechtigung hat. ;-)

    fG

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  3. Ich halte "Sanktionen" generell für falsch, schon weil sie Ausdruck einer Geisteshaltung ist, die ich hier nicht näher charakterisieren möchte. Deswegen ist es auch kein Weg, ein eventuelles Mehr an Geld zu zu nutzen, den Leistungsempfänger gefügig zu machen. Ganz abgesehen davon, daß dieser Weg potentiell geld kosten würde und den Sanktionseifer nur bis aufs letzte anstacheln würde.

    Was wir benötigen, sind keine kleinen Hitlers, Mussolinis und Stalins, die ihre niedrigen Instinkte sprechen lassen, sonder völlig andere Modelle. Es wäre doch durchaus denkbar, daß man seinen "Ansprechpartner" selber auswählen könnte, zum Beispiel in der Form daß man die zugewiesene Person nach dem dritten Kontakt ablehnen kann. Dann wären die "Jobcenter" gezwungen, dijenigen Mitarbeiter auszusondern, mit denen niemand etwas zu tun haben möchte, weil sie sich als bösartig, unfreundlich oder inkompetent erwiesen haben.

    Und es wäre doch denkbar, daß man nicht für das Nichterscheinen bestraft wird, sondern daß es eine Art Bonussystem gibt, wenn man zu Terminen erscheint, Bewerbungen nachweist oder Eigeninitiative zeigt. Mit den "Bonuspunkten" könnte man dann vielleicht Vergünstigungen, ein Mehr an Leistungen oder Bildungsgutscheine bekommen. - Wer darauf verzichten wollte, könnte sich immerhin als freier Mensch dagegen entscheiden und würde nicht gedemütigt und entmündigt.

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  4. Der zukünftige Kontakt mit dem Sachbearbeiter kann vermieden werden, indem man einen Befangenheitsantrag gegen ihn stellt.

    Hernach muss das Jobcenter dem Antragsteller einen neuen SB zuweisen.

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