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Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer

Der 1. August i2013 wird in der Rechtsanwaltschaft sicherlich als großer Tag in die Geschichte eingehen, wurden nach mehr als sieben Jahren die Gebühren für Rechtsanwälte erhöht. Deutscher Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer klopfen sich die Schultern und sagen nun: Das haben wir für Euch erreicht.

Nur der Sozialrechtsexperte freut sich nicht. Warum? Hat der immer was zu meckern? Nein! Die Gebühren für Rechtsanwälte, die im Gesetz stehen sind wie eine Taube auf dem Dach. Wie sieht der Spatz in der Hand aus? Arg zerzaust meint der Sozialrechtsexperte, denn der Zugang zum Recht wurde für bedürftige Menschen erheblich erschwert.

Das trifft in erster Linie Mitbürger, die auf Hartz IV angewiesen sind und sich mit den Jobcentern auseinandersetzen müssen.

Die wesentlichen Verschlechterungen in Kürze:

1.  Die Beratungshilfe muss grundsätzlich vor der Beratung vom Amtsgericht erteilt worden sein, d.h. der Rechtspfleger des Amtsgerichtes bestimmt Kraft seiner "Kenntnisse des SGB II" in welchen Fällen Beratungshilfe erforderlich ist.

2. Die Kosten für die Vertretung, d.h. für die Vertretung in einem Widerspruchsverfahren wird nur noch erteilt, wenn die Angelegenheit umfangreich, schwierig oder besonders bedeutend ist. D.h. in aller Regel werden die Kosten für die Vertretung nicht mehr übernommen, so lange das Bundesverfassungsgericht als "Fachgericht" für die Rechtswahrnehmungsgleichheit noch kein Machtwort gesprochen hat.

Worum geht es? Im Fall Nr. 1 um 35 € für eine Beratung und um weitere 50 € im Fall Nr. 2.

Die wichtigste Verschlechterung ist, dass der unmittelbare Zugang zum Rechtsanwalt nicht mehr möglich ist und der Rechtssuchende nicht schnell und unbürokratisch den erforderlichen Rat oder die erforderliche Vertretung erhält.
Viele Hartz IV Empfänger werden den beschwerlichen Weg zum Amtsgericht nicht mehr aus sich nehmen und sich Aussagen anhören müssen wie: "Sie haben schon zwei Beratungshilfescheine dieses Jahr erhalten, einen Dritten kann ich Ihnen leider nicht mehr geben." Für Leute, die psychisch angeschlagen sind, wird es dann unmöglich ihre Rechte durchzusetzen.

Die Auswirkungen auf die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist verheerend, denn schnelle Hilfe ist nicht mehr möglich, es sei denn man arbeitet gleich kostenlos.
In dem Büro des Sozialrechtsexperten wurde die Beratungshilfe bisher zumeist nachträglich abgerechnet. Dieser Service ist nun nicht mehr möglich.

Die Gebührenerhöhung nützt den Rechtsanwalt herzlich wenig, wenn er keine Arbeit hat, weil seine Mandanten kein Geld haben oder keine Beratungshilfe erhalten. 

Was der Gesetzgeber beabsichtigt wird deutlich, wenn man sieht, wie die Gebühren sich verändern. Die Beratungsgebühr die der Mandant an den Anwalt zahlen muss beträgt nicht mehr 10 € sondern 15 €, d.h. 50% mehr als bisher und die Beratungsgebühr, die aus der Staatskasse gezahlt wird statt 30 €  nunmehr 35 €, d.h. 16,67% mehr. 

Wir planen eine Lösung des Problemes und werden  hierüber berichten.

Nicht nur die Gesellschaft auch die Anwaltschaft driftet weiter auseinander. Die Rechtsanwälte mit genügend Aufträgen und gewerblichen und wohlhabenden privaten Mandanten erhalten mehr, die Rechtsanwälte, die für die Rechte des ärmeren Teils der Bevölkerung kämpfen, werden weniger erhalten.

Nachtrag: Die Änderung der Beratungshilfe tritt erst am 01.01.2014 in Kraft, so dass noch eine "Galgenfrist" verbleibt.
 

Kommentare

  1. Sie haben die tatsächliche Gesetzesänderung nicht wirklich gelesen. Abgesehen davon, dass eine grundsätzliche vorherige Antragstellung nicht eingeführt wurde, war es bereits seit Einführung des BerhG durch den Gesetzgeber gewollt, dass eine Vertretung nur in Ausnahmefällen vorgenommen wird und nicht der Regelfall ist (siehe dazu die Gesetzesbegründung bei Einführung des BerhG, sowie aktueller § 2 BerhG "soweit erforderlich"). Die jetzige Fassung ist nur eine Klarstellung dieser schon immer bestehenden Intention. Weiterhin entscheidet bisher, wie auch in Zukunft das Gericht (zunächst durch den Rechtspfleger) darüber ob Beratungshilfe gewährt wird oder nicht. Das ist jetzt so und daran ändert sich auch in Zukunft nichts.

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  2. " Die Kosten für die Vertretung, d.h. für die Vertretung in einem Widerspruchsverfahren wird nur noch erteilt, wenn die Angelegenheit umfangreich, schwierig oder besonders bedeutend ist."

    Woraus ergibt sich denn das?

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  3. Es gibt ja auch noch andere Mittel und Wege, als den Weg über die Sozialgerichte zu gehen.

    Wie wäre es mal damit liebe Rechtsanwälte, wenn Ihr damit anfänget die Fallmanager abzumahnen und zu verklagen? Dann hört das unsägliche Leid gegen die Ärmsten der Gesellschaft auch auf!

    Wenn 176.000 Rechtsanwälte in Deutschland gegen vielleicht sagen wir mal 60.000 Fallmanager zu arbeiten, wäre ganz schnell Schluß mit dem Unfug!

    Verfassungsrecht bringt mehr als Sozialrecht.

    Der Verlierer zahlt nämlich den Prozess. Und das sind ganz eindeutig die Fallmanager/innen sein. Aus dieser Nummer kommen sie nicht mehr heraus.

    Nur braucht es dazu auch Rechtsanwälte mit Rückgrat und nicht welche, die sich auf Kosten der Armen dadurch bereichern, indem sie Kasperle Theater vor den Sozialgerichten durchexerzieren, und der Fallmanager bis in alle Ewigkeit so weitermacht!

    Und kommt mir jetzt bitte nicht mit das kann man nur politisch ändern, der Fallmanager wäre dafür nicht verantwortlich und setzt nur das SGB II um.

    Auch Fallmanager unterliegen Gesetzen, die nicht blinden Gehorsam verlangen. Fallmanager müssen für ihre Falschberatungen und ihre finanziellen Fremdschäden zur Rechenschaft gezogen werden und in Regreß genommen werden.

    Fallmanager privat verklagen/abmahnen
    http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/15/fallmanager-privat-verklagen/

    Fallmanager/innen ohne Berufshaftpflichtversicherung haften mit Privatvermögen
    http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/12/fallmanagerinnen-ohne-berufshaftpflichtversicherung-haften-mit-privatvermogen/

    Fallmanager geraten mit dem Gesetz in Konflikt / Es drohen Haftstrafen & Schadensersatz
    http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/11/fallmanager-geraten-mit-dem-gesetz-in-konflikt-es-drohen-haftstrafen-schadensersatz/

    -Aufgewachter-

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  4. Reichtum macht reich, wer nicht reich ist nimmt die Macht, um Reichtum zu erzeugen.

    Lobbyarbeit die funktioniert, muss man in der Sozialberatung zu standardisierten Verfahren übergehen. das ganze muss so funktionieren dass ihn die Drecksbude um die Ohren fliegt.

    wenn nur jeder einmal Widerspruch erheben würde und daraus anschließend die Klage formulieren würde, wäre das ganze System mit einmal erledigt.

    § 103 SGG sollte doch mal Wirkung verschafft werden. Die kürzester Klageschrift hiermit erhebe ich Klage gegen das Jobcenter und möchte meine vollen Kosten der Unterkunft haben.

    mit freundlichen Grüßen
    Ihr immer ergebener Leistungsempfänger

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  5. Der Blog-Eintrag strotz leider vor Unkenntnis.
    Die Beratungshilfereform tritt - ebenso wie die PKH-Reform - erst zum 1.1.2014 in Kraft. Der Direktzugang zum RA ist weiterhin möglich - mit der Einschränkung, dass der Antrag spätestens 4 Wochen später bei Gericht einzureichen ist.

    Und das Beratungshilferecht ist so großartig nicht reformiert worden - eigentlich ist nur die gängige Rechtsprechung des BVerfG in Gesetzesform gefüllt worden. Die Voraussetzungen an Mutwilligkeit und Notwendigkeit der Vertretung sind die selben wie vorher, nur halt jetzt auch legaldefiniert.

    Das 2. KostRMoG tritt außerdem wahrscheinlich erst zum 1.9.13 in Kraft - je nachdem, wann das Gesetz verkündet und bekanntgemacht wird.

    Bitte nächstes Mal die Hausaufgaben besser machen!

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  6. @ Anonym 21. Juli 2013 18:38

    Das sehe ich mittlerweile anders! Sozialgerichtsbarkeit spielen über alle Instanzen der Sozialgerichte hinweg, bringt keine nachhaltigen Erfolge, sondern hält nur die Richter, Rechtsanwälte und Juristen der ARGE/Jobcenter auf Trab.

    +++ Neue Goldgrube für Rechtsanwälte / Fallmanager abmahnen & verklagen (Verfassungsrecht höher als Sozialrecht) +++

    Ungeahnte Verdienstmöglichkeiten für Rechtsanwälte tun sich am Horizont auf!

    Fallmanager/innen können für ihre Falschberatungen und ihre finanziellen Fremdschäden zur Rechenschaft gezogen und in Regreß genommen werden. Auch Fallmanager unterliegen Gesetzen, die nicht blinden Gehorsam verlangen. Kostenpflichtige Abmahnungen mit Unterlassungsaufforderungen bringen wesentlich mehr Umsatz, als die wegsterbende Beratungskostenhilfe.

    Kleiner Nebeneffekt : Fallmanager/innen, die abgemahnt worden sind, werden sich es in Zukunft stark überlegen, ob sie noch Eingliederungsverwaltungsakte mit ihrer handschriftlichen Unterschrift erlassen und/oder Fremdschäden durch Falschberatungen verursachen wollen.

    Es ist nicht die Aufgabe der Sozialgerichte über Fallmanager/innen zu richten. Vergisst, also die Sozialgerichte!

    Aktuelle Marktanalyse 2013

    Anzahl der Fremdschäden : 1,017 Millionen

    Anzahl der Rechtsanwälte in Deutschland : 176.000

    Anzahl der möglichen abzumahnenden Fallmanager/innen : 60.000

    Anzahl der Fallmanager/innen mit Berufshaftpflichtversicherung : unbekannt*

    Anzahl der Fallmanager/innen mit Rechtschutzversicherung : unbekannt**

    * Fallmanager/innen ohne Berufshaftpflichtversicherung haften mit ihrem Privatvermögen; ** Fallmanager/innen ohne Rechtschutzversicherung haften mit ihrem Privatvermögen

    Fallmanager sind Anwalts Liebling!

    - Die Zahlen können von der Realtität geringfügig abweichen. Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern die o.g. Informationen entsprechen meiner Ansicht, welche auf gegenwärtigem Recht beruhen und ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt habe. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten.

    Quelle : http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/21/neue-goldgrube-fur-rechtsanwalte-fallmanager-abmahnen-verklagen-verfassungsrecht-hoher-als-sozialrecht/

    -Aufgewachter-




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  7. Davon ab ist die Aussage "Sie haben schon zwei Scheine bekommen" lächerlich. Jeder Beratungshilfeantrag wird individuell geprüft. Hat jemand 10 Probleme auf einmal und sind es 10 verschiedene Angelegenheiten, können auch 10 Scheine erteilt werden. Ein "Limit" gibt es insoweit nicht. Natürlich ist nicht jeder neue Bescheid vom Jobcenter eine "neue Angelegenheit". Literatur und Rechtsprechung haben da aber sehr einfache Voraussetzungen entwickelt, die Ihnen sicherlich bekannt sind.

    Wobei... da die tatsächliche Gesetzesänderung offenbar nicht gelesen wurde (Stichworte: Nachträgliche Antragstellung, Inkrafttreten und Definition der "Notwendigkeit"), wäre es ja durchaus denkbar, dass Ihnen die gängige Literatur ebenfalls nicht geläufig ist - was schade wäre.

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    1. Ihre Behauptung, daß die Aussage "Sie haben schon zwei Scheine bekommen" lächerlich ist, ist keinseswegs lächerlich - diese vorgehensweise kann ich leider aus eigener erfahrung bestätigen. der Amptspfleger versuchte mich definitv erstmal einzuschüchtern. dies übrigens bei jedem mal. Lächerlich hingegen ist Ihre behauptung für verschiedene angelegenheiten 10 Scheine zu bekommen - hier wird geträumt.

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  8. suche Anwalt mit Stehvermögen für Privat - Abmahnung ( Musterprozess ) eines Jobcenter - Fallmangers....Antworten an jmsprivat@netscape.net

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