Wohnortnah muss der Kitaplatz in der Stadt sein, d.h. innerhalb von 5 km um die Wohnung der Eltern muss den unter dreijährigen nun ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. So entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.
Ab dem 01.08.2013 haben auch die unter dreijährigen Kleinkinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Städte und Kommunen sehen sich vor eine grosse Herausforderung gestellt, haben sie doch nicht genügend Plätze um den Bedarf zügig zu decken. Nun liegt die erste Entscheidung dazu vor. Das gericht stellte auch klar, dass die Eltern ihre Kinder nicht zu einer Tagesmutter geben müssen, wenn kein wohnortnaher Kitaplatz vorhanden ist. Denn die Eltern dürfen frei wählen, ob ihr Kind in der Kita oder bei der Tagesmutter betreut werden soll.
Alternativ kommt aber u.U. eine arbeitsplatznahe Betreuungin Betracht.
Ob ausreichend Erzieher bereitstehen, darf bezweifelt werden.
Quelle Tagesspiegel online VG Köln 19 L 877/13 mehr>>
Ab dem 01.08.2013 haben auch die unter dreijährigen Kleinkinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Städte und Kommunen sehen sich vor eine grosse Herausforderung gestellt, haben sie doch nicht genügend Plätze um den Bedarf zügig zu decken. Nun liegt die erste Entscheidung dazu vor. Das gericht stellte auch klar, dass die Eltern ihre Kinder nicht zu einer Tagesmutter geben müssen, wenn kein wohnortnaher Kitaplatz vorhanden ist. Denn die Eltern dürfen frei wählen, ob ihr Kind in der Kita oder bei der Tagesmutter betreut werden soll.
Alternativ kommt aber u.U. eine arbeitsplatznahe Betreuungin Betracht.
Ob ausreichend Erzieher bereitstehen, darf bezweifelt werden.
Quelle Tagesspiegel online VG Köln 19 L 877/13 mehr>>
"Ob ausreichend Erzieher bereitstehen, darf bezweifelt werden."
AntwortenLöschenEs stünden mit großer Wahrscheinlichkeit ausreichend Erzieher zur Verfügung - allein die Träger stellen nicht oder nur über Leiharbeit ein.
Eigens am Beispiel meiner Lebenspartnerin erlebt!
Die Stadt Leipzig sucht Personal für die Kitas, lehnt meine Partnerin wegen fehlender Berufserfahrung ab und sucht weiter... Wenn fehlende Berufserfahrung ein Ablehnungsgrund sein kann, WIE sollen die frisch ausgebildeten ErzieherInnen dann jemals in ihrem Beruf arbeiten?
Man bildet lieber ALG-II-Empfänger zu weiteren Erziehern aus und stellt sie anschließend über Leiharbeit ein - OHNE Berufserfahrung und OHNE Widerstand... Denn DER wäre ja sanktionsbehaftet...
Eltern müssen für Kitaplatz nicht alles in Kauf nehmen
AntwortenLöschenhttp://www.juraforum.de/recht-gesetz/eltern-muessen-fuer-kitaplatz-nicht-alles-in-kauf-nehmen-446438
Ist doch mal wieder eine vernümpftige Entscheidung.
AntwortenLöschenEs kann ja auch nicht sein das Eltern 20 KM und mehr zum Kitaplatz fahren müssen.
Ich persönlich finde diese Entsheidung richtig und gut.
Arbeiten können Eltern ja wie von der Bundesregierung gewünscht auch nicht wenn man täglich schon 2 und mehr Stunden mit den Fahrten zur Kita verliert.
MfG Marle.M