Direkt zum Hauptbereich

Spartipps vom Jobcenter oder der Unterschied zwischen gut und gut gemeint

hier eine kleine Kostprobe:

"Als Sylvia ein Sechserpack Selter in den Einkaufswagen hieven will, hält Martina sie
zurück. „Wusstest du eigentlich, dass Leitungswasser oft eine bessere Qualität hat als
Mineralwasser.“
„Aber es schmeckt nicht so gut.“
„Vielleicht müsst ihr euch nur daran gewöhnen. Bei Getränken könntet ihr eine Menge
sparen.“
„Ben trinkt nichts außer Cola“, erwidert Sylvia skeptisch.
„Jetzt wohl schon!“ erwidert Lara und grinst.
Martina rät Sylvia, sich mit haltbaren Lebensmitteln wie Mehl, Nudeln oder Dosen ein-­
zudecken und auf Angebote zu achten. „Obst und Gemüse solltest du auf dem Wochen-­
markt kaufen, immer nur das, was aktuell regional wächst. Ich war baff, dass es auf
dem Markt oft sogar günstiger ist als im Discounter.“
„Außerdem ist es dort viel schöner“, ergänzt Lara.
„Da hast du Recht“, stimmt Martina zu. „Habt ihr eigentlich schon eine Befreiung vom
Rundfunkbeitrag bei der GEZ (seit 1.1.2013 Beitragsservice) beantragt?“
„Gut, dass du mich erinnerst! Das erledige ich gleich nachher“, erwidert Sylvia.
Ihr Einkaufswagen ist voller als sonst und dennoch hat sie weniger ausgegeben."Originaler Volltext hier

Was sagt der Sozialrechtexperte dazu: Das mit dem Leitungswasser stimmt schon, aber auch was objektiv gut und richtig ist, muss kein wirklich guter Rat sein. Der Verfasser des Textes hat eigentlich nicht kapiert worum es geht und verlangt von den Menschen die vom Konsum weitestgehend ausgeschlossen sind, dass sie den Konsumverzicht auch noch begrüßen. Da hat es die getränkeindustrie in harter Arbeit von jahren geschafft die Menschen dazu zu bringen, ihr Wasser nicht mehr einfach aus dem Wasserhahn zu trinken, sondern schwere Kisten zu schleppen und jetzt propagiert ein Jobcenter den Wasserverzicht??

Ich habe selbst einmal versucht mit dem Hartz-Budget auszukommen und festgestellt, es geht ist aber todtraurig.

Bei GEZ sieht man einfach, dass der Autor die letzten Änderungen nicht untergebracht hat.

Kommentare

  1. UND bitte nicht vergessen: das heizen kann man sich sehr gut sparen, wenn man sich mindestens mit winterpullovern oder besser noch mit winterjacken in der wohnung aufhält...nennt man den sog. "ich brauche keinen ofen" effekt

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam

sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil  § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.

Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.

Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden.  Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...

Zur Frage, wer für die Kosten der Entrümpelung, Grundreinigung und Renovierung der Wohnung eines Messie zuständig ist

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. 2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln. 3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint