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Zu wenige Selbstständige beantragen Hartz IV

Derzeit erhalten ca. 125.000 Hartz IV Empfänger neben Ihrem Einkommen aus selbstständiger Arbeit Hartz IV, weil Ihr Einkommen nicht ausreicht. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit war Teil des Hartz IV Konzeptes. Stichwort Ich-AG.Nun wird von der Politik heftig zurückgerudert, weil die Selbstständigen häufig noch jahrelang auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Die meisten Selbstständigen nutzen nach der Erfahrung des Sozialrechtsexperten die Möglichkeiten des Hartz IV Gesetzes nicht ausreichend. Eine Renteversicherung wird nicht abgeschlossen, obwohl die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbstständigen wie bei Arbeitnehmern von den Einnahmen abgezogen werden können. Eindeutig abzugsfähig sind allerdings bisher nur Pflichtbeiträge von Leistungsberechtigten die der Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beigetreten sind. Absetzbar sind auch Pflichtbeiträge zu Versorgungswerken (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten).

Angeblich zur Verhinderung von Altersarmut soll die gesetzliche Rentenversicherung auf alle Selbstständigen ausgedehnt werden.
Einen schönen Überblick des "guten Willens" findet sich in der Springer-Presse  Welt-online

Wahrscheinlich hat man die schönen Pläne mit Hinweis auf die Abzugsmöglichkeit der vollen Rentenbeiträge vom Einkommen nach § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II und einer erheblichen Ausweitung des Kreises der selbstständigen H4Empfänger bereits wieder zu den Akten gelegt oder man plant die H4Empfänger aus der Selbstsändigekeit heruaszutreiben, denn ca. 1 Million Selbstständige hatten im Jahr 2012 ein monatliches Einkommen unter 1.100 € (Quelle IFM) und sind dann nach Einführung der Pflichtversicherung ín der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie bisher keine Altersicherung betrieben haben, beim derzeitigen Beitragssatz von 19,9% (218,90 € Beitrag) auch als Alleinstehende in aller regel einen Anspruch auf Hartz IV.
Deshalb sollen   Hartzer aus der Selbstständigkeit raus:  

Ende Mai 2012 erklärte Ursula von der Leyen: "Selbständigkeit und der Rest ist Hartz IV - das wird auf Dauer nicht gehen".

 Vorstandsmitglied Heinrich Alt (SPD) erklärte gegenüber der SZ, er halte es „für nötig, darüber nachzudenken, ob sich die Bezugsdauer von Grundsicherungsleistungen für Selbstständige zeitlich begrenzen lasse, besonders dann, wenn sie Angestellte haben“ ... „Irgendwann muss man schwarze Zahlen schreiben oder so weh es tut die Selbständigkeit aufgeben. Der Steuerzahler kann nicht auf Dauer eine nicht tragfähige Geschäftsidee mitfinanzieren."

Beides gefunden bei: Akademie.de mit weiteren Nachweisen.

Der Trend zur prekären selbstständige Tätigkeit wird weiterhin anhalten, weil die Arbeitgeber immer weniger Arbeitnehmer haben wollen. Die Selbstständigen gelten in der Bevölkerung als reich und unehrlich : "können alles absetzen", so dass eine Schlechterstellung nur wenig aufsehen erregen wird.   


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