Sind Entschädigungen nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Nichteinstellung Behinderter zu berücksichtigendes Einkommen im SGBII ?
Entschädigungszahlungen für einen Nichtvermögensschaden wegen Missachtung der spezifischen Rechte als Schwerbehinderter im Bewerbungsverfahren sind von der Berücksichtigung als Einkommen gemäß § 11 Abs 3 Nr 2 SGB II aF grundsätzlich ausgenommen
Das Sozialhilferecht hat den Begriff der Entschädigung wegen immaterieller Schäden stets weit ausgelegt und hierunter auch Entschädigungen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts subsumiert. Der Gesetzgeber des SGB II wollte mit der Regelung in § 11 Abs 3 Nr 2 SGB II aF an diese historische Entwicklung im Sozialhilferecht anknüpfen.
So urteilte das BSG mit Urteil vom 22.08.2012,- B 14 AS 164/11 R - .
Anmerkung vom Sozialberater und Mitarbeiter von RA Ludwig Zimmermann: Vorinstanz: LSG NRW , Beschlüsse vom 20.12.2010,- - L 19 AS 1166/10 B ER - und - L 19 AS 1167/10 B ER -
Entschädigungen nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Nichteinstellung Behinderter sind - kein - zu berücksichtigendes Einkommen im SGBII.
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