Die Generalstaatsanwälte von Celle und Berlin, Dr. Frank Lüttig
und Ralf Rother, haben sich am 18.02.2014 in Berlin im Beisein der
Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hannover und der
Staatsanwaltschaft Berlin über das weitere Vorgehen in der
strafrechtlichen Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem
Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten des Deutschen
Bundestages Sebastian Edathy verständigt.
Danach wird die Staatsanwaltschaft Hannover neben dem
Ermittlungsverfahren gegen Herrn Edathy auch diejenigen Verfahren
führen, denen der Verdacht zugrunde liegt, dass Herr Edathy vor den
drohenden Ermittlungen gewarnt worden ist.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wird aufgrund ihrer örtlichen Zuständigkeit für das Bundesministerium des Innern in Berlin den Anfangsverdacht eines Verrats von Dienstgeheimnissen durch den ehemaligen Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich prüfen.
Im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt von Frankfurt am Main erfolgt die Prüfung eines etwaigen Verrats von Dienstgeheimnissen durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes und eine damit im Zusammenhang stehende mögliche Anstiftungshandlung durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wird aufgrund ihrer örtlichen Zuständigkeit für das Bundesministerium des Innern in Berlin den Anfangsverdacht eines Verrats von Dienstgeheimnissen durch den ehemaligen Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich prüfen.
Im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt von Frankfurt am Main erfolgt die Prüfung eines etwaigen Verrats von Dienstgeheimnissen durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes und eine damit im Zusammenhang stehende mögliche Anstiftungshandlung durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden.
Gericht/Institution: | Niedersächsische Staatsanwaltschaften |
Erscheinungsdatum: | 18.02.2014 |
Quelle: juris
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