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Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen durch das Jobcenter bei sittenwidrigem Lohn

Pressemitteilung Nr. 06/14 vom 21.02.2014
Müssen Arbeitnehmer Aufstockungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber ihnen sittenwidrig geringe Löhne zahlt, ist der Arbeitgeber nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 10.09.2013 – 2 Ca 428/13 – verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten, wenn die Arbeitnehmer bei einem angemessenen Lohn nicht oder nur teilweise hilfebedürftig gewesen wären.

Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Stundenlöhne zwischen 1,59 EUR und 3,46 EUR gezahlt und war deshalb zur Erstattung von Aufstockungsleistungen verurteilt worden. Er hat seine Berufung gegen dieses Urteil nunmehr zurückgenommen; das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde ist damit rechtskräftig.

Quelle:  Berlin.de

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