Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. 2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln. 3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Hier hat ein Erwerbsloser zum Vater gesprochen, aber in der Kirche
AntwortenLöschenSoeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen, der nach der gestrigen Sonntagsmorgenandacht folgende Beichte bei seinem Beichtvater abgegeben haben will.
Vor der Beichte, soll die unheimliche Kirchenmusik bekannt aus dem Film “Das Schreckenskabinett des Dr. Phibes” in voller Länge gespielt worden sein.
Hier geht es zur Beichte ...
Erwerbsloser schockt Pfarrer im Beichtstuhl in Altona
http://aufgewachter.wordpress.com/2014/02/24/erwerbsloser-schockt-pfarrer-im-beichtstuhl-in-altona/