Das Jugendarbeitsschutzgesetz gibt Antwort:
Entscheidend ist das Alter des Azubis. Minderjährige dürfen nach der Berufsschule nach Hause gehen, wenn sie 5 Stunden (5 x 45 min) Schule hatten. Das ist sicher auch richtig so.
Für den volljährigen Azubi ist nach der Berufsschule noch lange nciht Schluss. Er mus grundsätzlich zurück in den Ausbildungsbetrieb. Die
Zeit der Berufsschule wird angerechnet, wenn sie in
die reguläre Arbeitszeit fällt. D.h. sitzt der Azubis normalerweise von 9.00 bis 17.30 Uhr
im Büro, so muss er nach der Berufsschule am Morgen für die Zeit bis
17.30 Uhr zurück in den Ausbildungsbetrieb.
§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz
Vera Munz, Rechtsanwältin im Sozialrechtsexpertenteam
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