Die neuen Regeln für eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung treten am 25.10.2013 europaweit in Kraft.
Bürger in allen 28 Mitgliedstaaten haben in Zukunft die Wahl, ob
sie sich von einem Arzt im Inland oder in einem anderen europäischen
Land behandeln lassen wollen. Die Kosten für die Behandlung muss die
Krankenkasse bis zu der Höhe erstatten, die auch im Inland angefallen
wäre. Die neuen Regeln gelten sowohl für privat Versicherte als auch für
Kassenpatienten.
Die Zustimmung der Krankenkassen zu Behandlungen im europäischen
Ausland muss in Zukunft nur noch in bestimmten Fällen eingeholt werden.
Geplante Behandlungen kann die Krankenkasse kann nur ablehnen, wenn für
den Patienten ein Risiko besteht und wenn die Behandlung im Inland in
einem medizinisch vertretbaren Zeitrahmen erfolgen könnte.
Die neuen Vorschriften sehen zudem vor, dass in jedem
Mitgliedstaat eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet wird, die über die
Rechte der Patienten auf gesundheitliche Versorgung in ganz Europa
informiert. Diese Stellen tauschen untereinander Informationen aus und
geben den Patienten praktische Informationen über die Voraussetzungen
und die Höhe der Kostenerstattung, Behandlungsmöglichkeiten,
Leistungserbringer und Rechtsbehelfe. Die Patienten erhalten so ein
klareres Bild von der Qualität und Sicherheit der gesundheitlichen
Versorgung im Ausland, so dass sie leichter entscheiden können, ob sie
sich im Ausland behandeln lassen wollen oder nicht.
Bis 25.10.2013 müssen alle 28 Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.
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Quelle: juris
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