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Rechengrößen für das Jahr 2014

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2014 im Überblick:

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 2.765 Euro/Monat (2013: 2.695 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.345 Euro/Monat (2013: 2.275 Euro/Monat).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 5.950 Euro/Monat (2013: 5.800 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 53.550 Euro (2013: 52.200 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro). Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2014 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 48.600 Euro jährlich (2013: 47.250 Euro) bzw. 4.050 Euro monatlich (2013: 3.937,50 Euro).

Rechengrößen der Sozialversicherung 2014 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat):

 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung5.950  €71.400 €5.000 €60.000 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung7.300 €87.600 €6.150 €73.800 €
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung5.950 €71.400 €5.000 €60.000 €
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung4.462,50 €53.550 €4.462,50 € 53.550 €
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung4.050 €48.600 €4.050 €48.600 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung2.765 €*33.180 €* 2.345 €28.140 €
     
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung 34.857 €
*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Stand: 16.10.2013
 
Quelle: BMAS  

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