Mit der Zwangsverrentung per Gesetz werden die Arbeitslosenzahlen nach unten gedrückt.
Hartz IV Empfänger, die das 63. Lebensjahr vollenden haben, sind verpflichtet einen Antrag auf Frührente zu stellen. Weigern sie sich, so kann das Jobcenter sogar selbst einen Antrag für den Hilfebedürftigen bei der Rentenversicherung stellen.
Die Betroffenen erleiden erhebliche Einbußen bei ihrer Rente, und das über die Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinaus.
Dauerhafte Kürzung von 0,3
Prozent der Rente pro Monat
Wer mit 63 statt mit normalen
67 Frührente beantragt, hat 14,4 % weniger Geld.
Heute zwingt das Jobcenter den
Jahrgang 1950 in Frührente mit 8,4 %Rentenabschlag.
Die
Jobcenter sind von der finanziellen Einbuße nicht betroffen. Im Gegenteil es schönt ihre Arbeitslosen-Statistik.
Moralische Einwände bestehen nicht, steht es doch so im Gesetz.
Die Rechtsprechung zieht Grenzen
Nicht in allen Fällen kann das
Jobcenter zur frühzeitigen Rente zwingen. Entscheidend ist hier das Wort
„kann“. Es bedeutet, dass die Jobcenter Ermessen ausüben müssen. Und das ist
voll durch das Gericht überprüfbar. Die ersten Entscheidungen gegen die
Jobcenter liegen vor.
Wir kennen
die Rechtsprechung. Wir helfen. Wir sind Sozialrechtsexperten.
Wir wissen wie es geht.
Vera Munz, Rechtsanwältin im Sozialrechtsexpertenteam
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Ist alles sehr schön zu lesen, aber was ist, wenn diese sogenannten "Härtefälle" für den Betroffenen nicht zutreffen? Dann muss er doch zähneknirschend einwilligen bzw. alles so geschehen lassen?
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