Potsdamer Juraprofessor W 3 legt vor dem Arbeitsgericht sein Zeugnis über das 2. Staatexamen als Ausweis seiner Qualifikation vor
Man glaubt es nicht aber mit was man so alles als Rechtsanwalt in seiner "Laufbahn" konfrontiert wird, ist schon beachtenswert. Legt doch der 61. Jahre alte Juraproffessor und Ordinarius der Universität Potsdam zum Ausweis seiner Qualifikation vor dem Arbeitsgericht Potsdam aufzutreten sein Zeugnis über sein immerhin bestandenes zweites Staatsexamen vor. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Persönlichkeit sein Examen nicht mit dem Prädikat "ausreichend" bestanden hat.
Da sieht man wieder einmal, dass bei Juristen weniger das geschliffene Wort oder der intelligente Vortrag, sondern nur das erworbene Kapital zählt, sei es nun vor 10, 20 oder gar 30 Jahren erworben. Einmal gut immer gut und einmal schlecht immer schlecht.
An angehenden Juristen eine eindringliche Warnung: Der Krieg führt immer zu Toten und von den glücklichen Überlebenden ist fast niemand während des Krieges reich geworden.
Da sieht man wieder einmal, dass bei Juristen weniger das geschliffene Wort oder der intelligente Vortrag, sondern nur das erworbene Kapital zählt, sei es nun vor 10, 20 oder gar 30 Jahren erworben. Einmal gut immer gut und einmal schlecht immer schlecht.
An angehenden Juristen eine eindringliche Warnung: Der Krieg führt immer zu Toten und von den glücklichen Überlebenden ist fast niemand während des Krieges reich geworden.
Was soll man Ihrer Meinung nach denn sonst machen, wenn man die Befähigung zum Richteramt (§ 6 II RDG) nachweisen muss?
AntwortenLöschenEs ging wahrscheinlich um die Qualifikation (= Punktzahl) an sich, und nicht generell darum, ob der Herr Prof. überhaupt das zweite Staatsexamen bestanden hat.
AntwortenLöschenWeiterhin wird es auch in Zukunft so sein, dass sich der Prädikats- über den Prekariatsjuristen nur anhand seiner Punktzahlen erheben wird. Wenn ich das mit meinem Abitzurzeugnis machen würde, wäre ich wahrscheinlich in meinem Umfeld die Witzfigur des Jahres. Aber so ist das nun mal; es wird einem doch von genau denen, die KEINE Probleme mit der Examensnote haben, vom ersten Semester an eingehämmert. Und jetzt raten Sie mal, wen ich da wohl meine..?
Hallo Werner, der Witz ist doch, dass der Prof die Inhaberin des Friseurgeschäftes gegen seine Firsöse vertritt. Übrigens § 6 Abs.2 RDG ist hier nicht anzuwenden, Einschlägig ist hier § 11 ArbGG.
AntwortenLöschenHallo Anonym ich finde die Sache mit den Examnsnoten eine Riesenschweinerei. Erst werden viel zu viele Juristen ausgebildet und zwar auf einem extrem miserablen Nievau und dann suggeriert man denen ein, nur weil sie totzt der schlechten, von ihnen nicht verschuldeten, schlechten Ausbildung es nicht geschafft haben, sie haben es selbst verschuldet. Man könnte die Ausbildung verbessern, dann wären auch die Ergebnisse besser aber es nützt nichts, denn die Juristen werden tatsächlich nicht gebraucht. Welche Verschwendung kann sich unsere Gesellschaft leisten. Da werden acht bis zehn jahre oder länger Leute ausgebildet, die man nicht braucht.
AntwortenLöschen1) Da es nur ein Zeugnis mit Notenangabe gibt und keins ohne, ist es ja wohl nicht zu vermeiden, das dann auch mit Notenangabe vorzulegen (für § 11 II Nr. 2 ArbGG, in der Tat).
AntwortenLöschen2) Was schwebt Ihnen denn vor statt der "Riesenschweinerei", die Sie in der Ausbildung so vieler Juristen sehen? Ein Zehn- oder Zwanzigjahresplan, der den Bedarf festlegt und danach die Zahl der Studienplätze nebst entsprechender Verteilung nach NC festlegt?? Da ist das BVerfG vor!
Werner@ ganz einfach, wenn nicht mehr die Bäcker den Nachwuch der Autoindustrie ausbilden, sondern zB die Rechtsanwälte ihren eigene Nachwuchs kommt schon viel Luft aus der Sache. Es geht doch darum, dass Menschen nicht ihre Lebenszeit verschwenden für einen Beruf, den sie mangels Bedarfs nicht ausüben können.
LöschenDer Notenfetischismus gaukelt nur eine objektivvität vor, die es nicht gibt. Weiss heißt das schon einen Leistung, die weit über dem Durchschnitt liegt. Heute gluben viel weniger an ein Leben nach dem Tode, als an die Objektivität solcher Adjektive. Dass sind bloße Gefühlsregungen der herrschenden Klasse. Wobei ich den Begriff bewusst wähle ohne kommunistische Anwandlungen zu haben.
Na dann foppen Sie doch mal den Herrn Professor und gehen Sie anschließend in Berufung (oder treiben Sie ihn da hin, falls Sie gewinnen sollten). Ab LAG dürfen nämlich nur noch Anwälte und Rechtsschutzsekretäre der Gewerkschaften bzw. der Arbeitgeberverbände vertreten und da hilft ihm seine Befähigung zum Richteramt alleine dann auch nicht mehr weiter.
AntwortenLöschen§ 11 ArbGG scheint mir irgendwie die einzige Vorschrift zur Vertretungsbefugnis innerhalb der Prozessordnungen zu sein, in der nicht der ewige "Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule" als vertretungsbefugt aufgeführt wird.
Die Arbeitegerichtsbarkeit hat es eben nunmal ganz gerne mit Leuten zu tun, die Ahnung haben von dem, was sie da machen und dementsprechend eben NICHT mit Juraprofessoren ;-)
Das SGG hat in seinem § 73 Abs.2 Nr.2 eine gleichartige Regelung. Der Richter war jedenfalls zunächst natürlich auf der Seite des Professors, wo sollte er sonst auch stehen, weil Richter nie richtig Erwachsen werden, so jedenfalls meine Beobachtung aus der Alltagserfahrung.
AntwortenLöschenDann lehnen Sie ihn doch ab. Was Sie hier zusammenschreiben, lässt wirklich tief blicken.
LöschenNebenbei:
Im Text Professor mit einem "f", "angehende" wäre unten grammatikalisch noch korrekter. Zwei Kommata würden dem Beitrag auch nicht schaden. Das Wort "erwachsen" im Beitrag von 0829 klein.
Jaja, die bösen "Proffessoren" sind natürlich dafür verantwortlich, dass Sie - "unverschuldet"! - nicht ordentlich gelernt haben. Eine überaus "erwachsene" Weltsicht.
AntwortenLöschenEine Frage sei erlaubt: Sind Sie Herr Zimmermann ggf. nur neidisch? Erst der unsägliche Ausritt in die "miserable Ausbildung, dann der Rundumschlag in die Richterschaft? War Ihre Ausbildung etwa auch nur "auf einem extrem miserablen Nievau" und dann hat man Ihnen "suggeriert" es sei alles "selbst verschuldet"? Nun mal "Butter bei die Fische", wie sind Ihre Examensnoten denn gewesen und wie die vom Herrn Professor? Hat es noch zum "kleinen Prädikat" gereicht? Oder nur zum Notenprekariat?
AntwortenLöschenAlso meine Examensnoten sind miserabel gewesen, und doch ziehe ich heute (fast) jeden RICHTER am Nasenring durch die Arena. ...Das eine hat eben nicht unbedingt etwas mit dem anderen zu tun. Eine gute Führerscheinprüfung macht noch keinen guten Autofahrer, sondern bietet dafür nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit.
AntwortenLöschenDie juritische Massenausbildung ist zu wenig konzentriert und daher sind gute Noten meistens eine Folge von Zufall, nicht von Planung. Und nein, auf den Umstand Richter zu sein, muss man sicherlich nicht neidisch sein. Zuviel Verantwortung für zuwenig Geld (und Versorgung durch den Dienstherrn) und dazu noch ein bißchen Kafka.
Und wer immer noch sein Seelenheil um seine Examensnote herum aufbaut, kann ja mal versuchen, mit seiner Note tanken zu gehen. Nach dem Motto, hab zwar kein Geld, aber eine gute Note..