Warum löst die elektronische Gesundheitskarte die Krankenversichertenkarte ab?
Die Qualität der medizinischen Behandlung hängt
heute immer mehr davon ab, ob die Ärztin oder der Arzt über alle
notwendigen Informationen für die medizinische Versorgung seines
Patienten verfügt. Mit der elektronischen Gesundheitskarte und einem
sicheren, vom Internet getrennten elektronischen Gesundheitsnetz
(Telematikinfrastruktur) können Gesundheitsdaten, die für die Behandlung
benötigt werden, in Zukunft sicher und schnell elektronisch zur
Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt der Patient wünscht dies. Ziel
ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, die
Rolle der Patienten zu stärken und Kosten zu senken.
Inzwischen haben fast alle Versicherten ihre persönliche elektronische Gesundheitskarte erhalten. Daher verlieren die bisherigen Krankenversichertenkarten zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit als Nachweis für die Inanspruchnahme ambulanter ärztliche Leistungen - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültig. Für den ambulanten zahnärztlichen Bereich ist eine entsprechende Regelung geplant.
Inzwischen haben fast alle Versicherten ihre persönliche elektronische Gesundheitskarte erhalten. Daher verlieren die bisherigen Krankenversichertenkarten zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit als Nachweis für die Inanspruchnahme ambulanter ärztliche Leistungen - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültig. Für den ambulanten zahnärztlichen Bereich ist eine entsprechende Regelung geplant.
Was ändert sich beim Arztbesuch?
Für die Patientinnen und Patienten ändert sich
beim Arztbesuch zunächst nichts. Die Erfahrungen zeigen, dass die
elektronische Gesundheitskarte genauso problemlos eingelesen wird wie
die Krankenversichertenkarte. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind
mit modernen Kartenlesegeräten ausgestattet, die von den Krankenkassen
finanziert wurden.
Was kann die neue Gesundheitskarte?
Die Anwendungen der elektronischen
Gesundheitskarte werden schrittweise eingeführt. Zunächst werden
administrative Daten der Versicherten, z.B.
Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung,
wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied,
Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die elektronische
Gesundheitskarte enthält ein Lichtbild. Ausnahmen gibt es lediglich für
Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der
Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie z.B.
immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten. Das Lichtbild
hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche
Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Das Lichtbild trägt somit
dazu bei, Kosten zu sparen. Neu im Vergleich zur
Krankenversichertenkarte ist auch die Angabe zum Geschlecht. Damit
sollen neben der Aufnahme des Lichtbildes zusätzlich Verwechslungen
vermieden werden. Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann
für die „Europäische Krankenversicherungskarte“ verwendet werden und
macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich.
Aktuelle Daten verhindern Missbrauch
Im nächsten Schritt ist ein Online-Abgleich der auf
der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei
der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten
vorgesehen. So können Veränderungen, die der Versicherte bereits an
seine Krankenkasse gemeldet hat, z.B.
eine Adressänderung, beim nächsten Arztbesuch automatisch per Knopfdruck
auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisiert werden. Die
Krankenkassen sparen, weil sie keine neuen Karten ausgeben müssen.
Gleichzeitig können ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete
Karten besser als bisher erkannt werden. Missbrauch zu Lasten der
Versichertengemeinschaft kann so weiter reduziert werden. Eine aktuelle
elektronische Gesundheitskarte sorgt automatisch für aktuelle Daten in
der Arztpraxis.
Sichere elektronische Kommunikation von Arzt zu Arzt
Für die Kommunikation der Ärzte untereinander wird
heute meistens der Postweg genutzt. Das führt häufig dazu, dass einem
Mitbehandler wichtige Informationen nicht zeitnah zur Verfügung stehen.
Wenn der Arztbrief dann in der Praxis ankommt, muss er zusätzlich
aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in die Praxis-EDV
übernommen werden können. Deshalb fordern Ärztinnen und Ärzte schon
lange, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Befunde
schnell und sicher elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt und
digitalisiert übernommen werden können. Die für die Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte zuständigen Organisationen der
Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen,
Apotheken) haben mit den Umsetzungsvorbereitungen hierzu begonnen.
Im Notfall lebensrettend
Im Notfall kann es lebensrettend sein, dass die Ärztin oder der Arzt Informationen, z.B.
über bestehende Vorerkrankungen oder Allergien des Versicherten,
erhält. In der nächsten Ausbaustufe ist daher vorgesehen, dass der
Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der
Gesundheitskarte speichern lassen kann, wenn er dies wünscht. Im Notfall
können diese Daten von Ärzten bzw. Rettungsassistenten dann situationsbedingt auch ohne Mitwirkung der Patienten (d.h. ohne PIN-Eingabe)
ausgelesen werden. Allerdings wird in diesen Fällen ein elektronischer
Heilberufsausweis benötigt, den nur bestimmte gesetzlich festgelegte
Berufsgruppen erhalten (z.B. Ärzte).
Welche Wahl haben Versicherte bei den medizinischen Anwendungen?
Die jetzt ausgegebenen Gesundheitskarten sind für
die Aufnahme weiterer medizinischer Anwendungen vorbereitet. Diese
können später – wenn der Versicherte dies wünscht – ohne Austausch der
Karten nach und nach online
zugeschaltet werden. Voraussetzung ist, dass die Anwendungen sich in
Praxistests bewähren und die strengen Sicherheitsregeln einhalten. So
sind z.B. später neben den
Notfalldaten eine Arzneimitteldokumentation, eine Impfdokumentation oder
auch eine elektronische Patientenakte mit der elektronischen
Gesundheitskarte denkbar.
Jeder Versicherte wird zu gegebener Zeit selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte. Er bestimmt auch, ob und in welchem Umfang er eine Anwendung wie die Notfalldaten nutzen wird und ob er die Karte zur Dokumentation seiner Organspendebereitschaft einsetzt. Darüber hinaus können Patienten ihre Daten einsehen bzw. sich ausdrucken oder auch wieder löschen lassen. Nur die Verwaltungsdaten der Versicherten werden – wie bei der Krankenversichertenkarte – verpflichtend auf der Gesundheitskarte gespeichert.
Jeder Versicherte wird zu gegebener Zeit selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte. Er bestimmt auch, ob und in welchem Umfang er eine Anwendung wie die Notfalldaten nutzen wird und ob er die Karte zur Dokumentation seiner Organspendebereitschaft einsetzt. Darüber hinaus können Patienten ihre Daten einsehen bzw. sich ausdrucken oder auch wieder löschen lassen. Nur die Verwaltungsdaten der Versicherten werden – wie bei der Krankenversichertenkarte – verpflichtend auf der Gesundheitskarte gespeichert.
Wie sicher sind meine Daten?
Datenschutz und Praktikabilität haben höchste
Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen
sichergestellt. Die Kommunikation von sensiblen Gesundheitsinformationen
ist über ein eigens zu diesem Zweck zu errichtendes sicheres
Gesundheitsnetz vorgesehen. Dieses ist nicht vergleichbar mit dem
öffentlichen Internet. Medizinische Daten werden bereits verschlüsselt,
bevor sie die Arztpraxis verlassen. Sie können – wenn der Patient den
Zugriff auf diese Daten einem mitbehandelnden Arzt ermöglichen möchte –
nur durch das gleichzeitige Stecken seiner Gesundheitskarte und des
Heilberufsausweises des Arztes in das Kartenlesegerät entschlüsselt
werden. Daher ist eine „Entschlüsselung“ durch Dritte ausgeschlossen.
Diese „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ entspricht den Vorgaben des
Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik. Darüber
hinaus müssen die Patientin bzw. der Patient einem Zugriff auf medizinische Daten jeweils durch die Eingabe einer PIN
zustimmen. Eine Ausnahme bilden die Notfalldaten; hier ist für einen
Zugriff zwar ein Heilberufsausweis, situationsbedingt jedoch keine PIN-Eingabe des Patienten erforderlich.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte erhalten die Patientinnen und Patienten ein technisches Werkzeug, um ihre Gesundheitsdaten wirksam vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Sie bestimmen selber, wer wann welche Daten speichern, einsehen und ändern kann. Die Maßnahmen zum Datenschutz stellen ein Höchstmaß an Schutz für die sensiblen Gesundheitsdaten dar. Sie werden laufend technisch weiterentwickelt und sind eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte erhalten die Patientinnen und Patienten ein technisches Werkzeug, um ihre Gesundheitsdaten wirksam vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Sie bestimmen selber, wer wann welche Daten speichern, einsehen und ändern kann. Die Maßnahmen zum Datenschutz stellen ein Höchstmaß an Schutz für die sensiblen Gesundheitsdaten dar. Sie werden laufend technisch weiterentwickelt und sind eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
16.10.2013
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Und weiter geht es hier mit der Propaganda... Warum, wenn ich fragen darf??
AntwortenLöschenHier mal die Wahrhet über die eGK.-> http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/categories/6-FAQ
Fazit: Selbstverständlich läuft die "alte" Karte nicht ab!