Kindergeld steigt 2014 voraussichtlich um zwei Euro
Berlin (dapd). Beziehern von Kindergeld steht offenbar eine kleine Erhöhung ins Haus. Wie die "Bild"-Zeitung (Samstagausgabe) berichtet, dürften die Sätze spätestens 2014 um zwei Euro angehoben werden.
Das ergäben Berechnungen des Berliner Steuerexperten Frank Hechtner (FU Berlin) unter Verweis auf den Existenzminimumsbericht der Bundesregierung.
Darin heiße es, der Kinderfreibetrag müsse spätestens 2014 um 72 Euro auf 4.440 Euro angehoben werden. Laut Hechtner würde das zugleich eine Erhöhung der monatlichen Kindergeldsätze auf 186 Euro für das erste und zweite Kind und auf 192 Euro für das dritte Kind bedeuten.
Politiker von Union und FDP bestätigten das mögliche Kindergeldplus. "Wenn der Kinderfreibetrag steigt, dann steigt auch das Kindergeld", sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar.
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Zum Urteil Bayerische Landessozialgericht 29.03.2012 , - L 7 AS 961/11 - Nach Ansicht des LSG werden "erschlichene" Arbeitsunfä...
-
§§ 2, § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II und 33 SGB II Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20.01.2011, - L 7 AS 119/08 - , R...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen