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Geldentschädigung wegen Weiterverbreitung von Nacktfotos




 
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Frau, die Nacktfotos einer früheren Freundin ohne deren Einwilligung per WhatsApp weitergeleitet hatte, eine Geldentschädigung in Höhe von 500 Euro zahlen muss.
Eine junge Frau aus dem Osnabrücker Raum hatte Fotos von sich aufgenommen, die unter anderem ihre Brüste und ihren Genitalbereich zeigten. Sie verschickte die Fotos per WhatsApp nach eigenen Angaben an ihren damaligen Freund. Eine frühere Freundin erhielt die Fotos ebenfalls, wobei der genaue Hergang nicht mehr aufgeklärt werden konnte. Jedenfalls leitete diese die Fotos an einen anderen Freund weiter. Daraufhin erhob die Abgebildete Klage gegen ihre frühere Freundin.
Das LG Osnabrück hat die Beklagte unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verurteilt, eine Weiterverbreitung der Bilder zu unterlassen und der Klägerin eine Entschädigung von 500 Euro zu zahlen.
Das OLG Oldenburg hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist eine Weiterleitung von Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten eine Verletzung der Intimsphäre und des Rechts am eigenen Bild und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Abgebildete habe daher einen Unterlassungsanspruch. Dies gelte auch dann, wenn der Name des Abgebildeten nicht erwähnt werde. Eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro sei im vorliegenden Fall angemessen, aber auch ausreichend. Denn die Klägerin habe durch die Aufnahme und das Verschicken der Bilder eine wesentliche Ursache für deren Weiterverbreitung gesetzt. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Fotos nur per WhatsApp an eine weitere Person weitergeleitet und nicht etwa ins Internet gestellt worden seien.
Gericht/Institution:OLG Oldenburg (Oldenburg)
Erscheinungsdatum:17.07.2018
Entscheidungsdatum:06.04.2018
Aktenzeichen:13 U 70/17


Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 30/2018 v. 17.07.2018 juris

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