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Kein Ermittlungsverfahren gegen Martin Winterkorn


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt gegenwärtig kein formelles Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Winterkorn.
Sofern dieser Eindruck entstanden sei, bedauere die Staatsanwaltschaft Braunschweig dies sowie die Irritationen, welche die Pressemitteilungen vom 29.09.2015 in dem Zusammenhang mit der VW-Affäre hervorgerufen hatte.
Aufgrund des Eingangs von diesbezüglichen Anzeigen sei ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Verlauf die Verantwortlichkeiten bei der Fa. Volkswagen zu klären seien. Gegen Prof. Dr. Winterkorn bestehe kein Anfangsverdacht. Ein Anfangsverdacht sei die Voraussetzung für die Einleitung eines – auf eine konkrete Person bezogenen – Ermittlungsverfahrens, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Die Quelle des Missverständnisses sei die Vorgabe der Aktenordnung, wonach bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichteter Vorgang anzulegen ist. Dementsprechend sei ein Vorgang bzgl. Prof. Dr. Winterkorn anzulegen. Die Aktenordnung unterscheide nicht zwischen einem so eingetragenen Ermittlungsverfahren, einem sog. Vorermittlungsverfahren, und dem nach Bejahung eines Anfangsverdachts eingeleiteten formellen Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person. In der ersten Pressemitteilung vom 29.09.2015 wurde fälschlicherweise von einem Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Winterkorn berichtet. Ein solches sei gegen ihn nicht eröffnet worden. Prof. Dr. Winterkorn werde in dem Verfahren nicht als Beschuldigter geführt.
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig v. 01.10.2015 juris


Gericht/Institution:Niedersächsische Staatsanwaltschaften
Erscheinungsdatum:01.10.2015

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