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10 Jahre Hartz IV – keine Entwarnung für die Sozialgerichtsbarkeit

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben sich vom 6. bis 8. Mai 2013 in Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) zu ihrer jährlichen Arbeitstagung getroffen, an der zeitweise auch der Präsident des Bundessozialgerichts und eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen haben.

10 Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) ist die Belastungssituation der Sozialgerichtsbarkeit in der Mehrzahl der Bundesländer nach wie vor sehr hoch. Insbesondere sind die hohen Bestände an Klageverfahren, vor allem in den neuen Bundesländern, weiterhin kritisch.

Die Konferenzteilnehmer sehen mit großer Sorge, dass die Verfahren, die älter als zwei Jahre sind (sogenannte Altfälle), weiterhin ansteigen. Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit, wo es oft um existenzsichernde Leistungen, wie Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Renten, geht, ist effektiver und zeitnaher Rechtsschutz, der im Grundgesetz verankert ist, unabdingbar.


Trotz des anhaltend großen Einsatzes der Richterinnen und Richter sind in einigen Bundesländern mehr als ein Fünftel der Klageverfahren zwei Jahre und älter.

Wegen der seit der Einführung von Hartz IV durch die Sozialgerichtsbarkeit zu bewältigenden Eingangsflut gelingt es trotz Ausschöpfung aller Effizienzreserven nicht, Bestände in maßgeblichem Umfang abzubauen. Mitursächlich hierfür war die unzureichende und oft verspätete personelle Verstärkung der Gerichtsbarkeit.


Dies hat sich in ersten Verurteilungen des Bundes und einzelner Länder zu Entschädigungen nach dem Ende 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren niedergeschlagen.

Die Konferenz befürchtet, dass diese Entschädigungsklagen zunehmen werden, zumal bei den Sozialgerichten inzwischen vermehrt Verzögerungsrügen eingehen.
Die Präsidentinnen und Präsidenten müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Belastungssituation der Sozialgerichtsbarkeit seit der letztjährigen Dienstbesprechung nicht wesentlich gebessert hat und keine Entwarnung gegeben werden kann.


Pressemitteilung des LSG Bayern vom 10.05.2013

Kommentare

  1. Warum wird denn so viel gegen HartzIV geklagt? Weil das Sozialgesetz viel zu kompliziert ist und für viele Bezieher des ALGII überhaupt nicht verständlich ist. Auch für die Mitarbeiter/-innen in den Jobcenter ist dieses zu kompliziert.
    Man könnte durch besssere und vereinfachte Gesetze im Sozialgesetzbuch das ändern bzw. war vor der Ära HARTZIV das Gesetz im Sozialbereich einfacher und verständlicher. Unsere liebe Frau Ursula von der Leyen ist für den jetzigen Posten, den Sie jetzt ausübt überhaupt nicht geeignet.Sie weiß gar nicht wie es sich anfüllt als ALGII-Bezieher/-in zu leben.
    Sie hat die Problematik überhaupt noch nicht erkannt und Ihr handelt lässt zu wünschen übrig.
    Wenn unsere jetzige Regierung in diesem Bereich mal Ihre Hausaufgaben richtig machen würde,dann würden bestimmt nicht so viele Klagen bei den Sozialgerichten eingehen.
    Dieses geht alles zu Lasten der Steuerzahler.

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  2. Anonym, schminke dir die Meinung ab, daß das SGB "zu kompliziert" sein und es deswegen zahlreiche Klagen gibt.
    Die Schergen in den "Jobcentern" sind außerdem fremdgesteuert, die denken nicht selber, die machen wie Maschinen genau das, was sie gesagt bekommen, zum Teil wieder besseren Wissens.

    Nein, daß jetzige SGB ist bewußt so gemacht, um Willkür und Schikane zu ermöglichen. - Ein Beispiel: Überall im Verwaltungsrecht hat ein Widerspruch gegen eine Maßnahme einer Behörde (und ich bezweifle sogar, daß "Jobcenter" und "Arbeitsagentur" Behörden sind) aufschiebenden Wirkung. Das heißt, ehe über den Widerspruch und die folgende Klage nicht entschieden ist, wird der Verwaltungsakt nicht vollzogen. Anders im Sozialrecht, da fällt die aufschiebende Wirkung in der Regel weg, so steht es im Gesetz.

    Warum ist das so? Ist es denn ganz dringend nötig, daß der Hatz4-Verfolgte sofor eine Arbeit aufnimmt? - Moment, welche Arbeit denn, es gibt ja fast keine. - Nein, das kann also nicht der Grund für diese Regelung sein.

    Oder ist es nicht vielmehr so, daß durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Hatz4-Geplagte ganz schnell in eine Maßnahme und damit aus der Arbeitslosenstatistik gedrängt werden kann, daß sich auf diese Weise ganz rasch mittels einer "Sanktion" Geld einsparen läßt und derlei mehr?

    Nein, da ist nichts "zu kompliziert" oder "handwerklich schlecht" gemacht, glaube bitte niemand diese billige Propaganda. Hatz4 ist auf eine gemeine, perfide und kriminelle Weise perfekt. Perfekt, um Armut auszulösen und zu verstärken, Leiden zu erzeugen und schließlich auch, um Menschen zu vernichten.

    Hört sich nicht so niedlich an wie "handwerklich schlecht gemacht", nicht? - Ist aber so und nicht anderes.

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  3. Es ist lächerlich.

    Warum werden beim Landessozialgericht NRW hunderte KDU-Klagen nicht bearbeitet?

    Das liegt nicht an der Kompliziertheit der Materie.

    Da werden aus haushaltspolitischen Überlegungen Verfahren auf Eis gelegt!



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