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Gesetzesentwurf zur Entlastung von Bürokratie


Die Bundesregierung will die Wirtschaft kurzfristig von Bürokratie entlasten.
Daher hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BT-Drs. 18/4948 - PDF, 469 KB) eingebracht. Damit sollen spürbare Entlastungen der Betriebe vorgenommen werden und einzelne Maßnahmen der vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte kurzfristig umgesetzt werden.
Im Einzelnen ist vorgesehen, mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20% auf 600.000 bzw. 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden. Existenzgründer sollen durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher zum Ausfüllen von Wirtschaftsstatistiken herangezogen werden. Erstmals soll ein Schwellenwert von 800.000 Euro auch in der Umweltstatistik eingeführt werden. Zudem werden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik angehoben und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit.
Weitere Entlastungen betreffen die Energiewirtschaft, wo Berichtspflichten im Rahmen des "Biogasmonitorings" vereinfacht und reduziert werden. Der Gesetzentwurf enthält außerdem drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete sollen reduziert werden. Dies betrifft vor allem Banken, die ihre Kunden einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen zu informieren hatten. Statt dieser jährlichen Informationspflicht soll jetzt eine "einmalige und gezielte individuelle Information" ausreichen. Die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte soll auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht werden.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme unter anderem Änderungen bei den Informationspflichten zur Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen. Die Bundesregierung sichert Prüfung der Vorschläge zu.
Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 270 v. 26.05.2015

Gericht/Institution:BT
Erscheinungsdatum:26.05.2015
Quelle: juris

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