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Hartz IV-Regelsätze steigen ab 01.01.2015 um zwei Prozent


Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zum Jahresbeginn 2015 die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um gut zwei Prozent steigen.
Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung beschlossen. Der Bundesrat muss dieser noch zustimmen.
Die neuen Leistungssätze für Hartz IV
Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 01.01.2015 monatlich 399 Euro Grundsicherung, 2014 sind es 391 Euro. Seit 2011 ist die Grundsicherung um 35 Euro monatlich gestiegen. Auch die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder, die sogenannten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, erhöhen sich anteilig.
Regelbedarfsstufen im Jahr 2015
Die Höhe der Grundsicherung wird im kommenden Jahr gegenüber 2014 wie folgt verändert:
Alleinstehend/Alleinerziehend 399 Euro (+ 8 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften 360 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer 320 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 302 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 267 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahren 234 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 6
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.
Jährliche Erhöhung folgt der Preisentwicklung
Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festgelegt. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70% aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30% aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Das Statistische Bundesamt ermittelt die Preisentwicklung der Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Auch die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter wird vom Statistischen Bundesamt berechnet. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 09.09.2014 ( 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) den Fortschreibungsmechanismus bestätigt.


Gericht/Institution:BReg
Erscheinungsdatum:17.09.2014
juris

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