Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt, Staubsauger erhalten das
neue EU-Energielabel und die Bundesregierung fördert die Digitalisierung
kleiner Kinos – diese und weitere Neuregelungen treten im September
2014 in Kraft.
1. Mindestlohngesetz: Einige Änderungen treten in Kraft
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird zum 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Einige Regelungen des Gesetzes sind schon jetzt in Kraft. Seit dem 16.08.2014 gilt:
2. Mindestlohn für Gerüstbauer erhöht
Ab 01.09.2014 gilt für Gerüstbauer bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Das trifft auch für Betriebe und Beschäftigte zu, die nicht tariflich gebunden sind. Die Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn für Gerüstbauer zum zweiten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklärt.
3. Energieausweis für Staubsauger
Das neue EU-Energielabel für Staubsauer zeigt nicht nur die Energieeffizienz-Klasse (A-G) an, sondern informiert auch über Reinigungsleistung, Lautstärke und Staubemissionen. Hersteller und Lieferanten dürfen ab 01.09.2014 nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf den Markt bringen. Geräte der Energieeffizienzklasse A werden bei weniger als 850 Watt liegen. In einer zweiten Stufe ab dem 01.09.2017 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel.
4. Förderprogramm für Kino-Digitalisierung
Der Bund unterstützt die Digitalisierung kleinerer Kinos mit einem Förderprogramm von rund 900.000 Euro aus dem Etat der Kulturstaatsministerin. Ziel der Förderung ist die möglichst flächendeckende Digitalisierung der deutschen Kinos, um so die kulturelle Vielfalt in der Kinolandschaft zu unterstützen und zu erhalten. Start ist der 21.08.2014.
juris
1. Mindestlohngesetz: Einige Änderungen treten in Kraft
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird zum 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Einige Regelungen des Gesetzes sind schon jetzt in Kraft. Seit dem 16.08.2014 gilt:
- Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist für alle Branchen geöffnet.
- Das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklärung wird klarer benannt. Es ist besonders dann gegeben, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich überwiegend bedeutsam ist oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirkt.
2. Mindestlohn für Gerüstbauer erhöht
Ab 01.09.2014 gilt für Gerüstbauer bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Das trifft auch für Betriebe und Beschäftigte zu, die nicht tariflich gebunden sind. Die Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn für Gerüstbauer zum zweiten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklärt.
3. Energieausweis für Staubsauger
Das neue EU-Energielabel für Staubsauer zeigt nicht nur die Energieeffizienz-Klasse (A-G) an, sondern informiert auch über Reinigungsleistung, Lautstärke und Staubemissionen. Hersteller und Lieferanten dürfen ab 01.09.2014 nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf den Markt bringen. Geräte der Energieeffizienzklasse A werden bei weniger als 850 Watt liegen. In einer zweiten Stufe ab dem 01.09.2017 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel.
4. Förderprogramm für Kino-Digitalisierung
Der Bund unterstützt die Digitalisierung kleinerer Kinos mit einem Förderprogramm von rund 900.000 Euro aus dem Etat der Kulturstaatsministerin. Ziel der Förderung ist die möglichst flächendeckende Digitalisierung der deutschen Kinos, um so die kulturelle Vielfalt in der Kinolandschaft zu unterstützen und zu erhalten. Start ist der 21.08.2014.
Gericht/Institution: | BReg |
Erscheinungsdatum: | 27.08.2014 |
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