Nun endlich ist mein aktueller Fachaufsatz über die Sanktionen in der Neuen Justiz Heft 4 erschienen.ZumSanktionsaufsatz
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
Hm, es gibt also auch im Jahre 2012 »Sanktionen nach dem SGB II« ? Gut zu wissen. Ich nehme mal an, der Rest vom Aufsatz wird wohl entbehrlich sein. Mehr braucht man wohl nicht zu wissen und kann es ja auch noch nicht. Da man den Aufsatz nicht frei lesen kann, hätte man sich die Verlinkung eigentlich sparen können. Durch den Hinweis: ZumSanktionsaufsatz - werden ja nur falsche Erwartungen beim Leser geweckt. Wer das Heft nicht im Abo, oder in der UNI Zugriff darauf hat, müßte es sonst extra nachträglich bestellen. Ob der Aufsatz es Wert ist, weiß man ja nicht. Ein Vorgänger-Aufsatz von Klaus Lauterbach, vors. Richter am LSG Halle, NJ 2008.06, war ja frei verfügbar. Also zukünftig bitte eindeutiger formulieren, um nicht falsche Erwartungen zu wecken.
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