Nun endlich ist mein aktueller Fachaufsatz über die Sanktionen in der Neuen Justiz Heft 4 erschienen.ZumSanktionsaufsatz
Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden. Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...
Hm, es gibt also auch im Jahre 2012 »Sanktionen nach dem SGB II« ? Gut zu wissen. Ich nehme mal an, der Rest vom Aufsatz wird wohl entbehrlich sein. Mehr braucht man wohl nicht zu wissen und kann es ja auch noch nicht. Da man den Aufsatz nicht frei lesen kann, hätte man sich die Verlinkung eigentlich sparen können. Durch den Hinweis: ZumSanktionsaufsatz - werden ja nur falsche Erwartungen beim Leser geweckt. Wer das Heft nicht im Abo, oder in der UNI Zugriff darauf hat, müßte es sonst extra nachträglich bestellen. Ob der Aufsatz es Wert ist, weiß man ja nicht. Ein Vorgänger-Aufsatz von Klaus Lauterbach, vors. Richter am LSG Halle, NJ 2008.06, war ja frei verfügbar. Also zukünftig bitte eindeutiger formulieren, um nicht falsche Erwartungen zu wecken.
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