Das Bundeskabinett hat am 28.10.2015 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontenrichtlinie) beschlossen. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Gesetzentwurf für ein Zahlungskontengesetz sieht einen Anspruch für Jedermann auf ein Girokonto, eine bessere Vergleichbarkeit von Kontoentgelten sowie die Erleichterung des Kontowechsels vor. Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Dies erfasst das Ein- oder Auszahlungsgeschäft ebenso wie Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Mit dieser Umsetzung der EU-Zahlungskonten-Richtlinie sollen die Rechte der Verbraucher gestärkt werden.Auch Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen ...
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