Die Rentenerhöhung für das Jahr 2015 ist beschlossen.
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12.06.2015 der Rentenwertbestimmungsverordnung zugestimmt. Damit erhöhen sich zum 01.07.2015 des Jahres die Altersbezüge der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern um 2,5 und in den alten Ländern um 2,1%. Der Beschluss des Bundesrates werde nun der Bundesregierung zugestellt, damit diese die Verordnung in Kraft setzt.
In einer begleitenden Entschließung machte der Bundesrat zudem seine Auffassung deutlich, dass mit den Vorbereitungen zu abschließend einheitlichen Rentenwerten in alten und neuen Ländern nicht erst 2016, sondern umgehend zu beginnen ist. Er forderte die Bundesregierung daher auf, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten soll.
Weitere Informationen
Verordnung
der Bunderegierung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen
Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum
01.07.2015 (PDF, 688 KB)
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats v. 12.06.2015
Quelle: juris
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12.06.2015 der Rentenwertbestimmungsverordnung zugestimmt. Damit erhöhen sich zum 01.07.2015 des Jahres die Altersbezüge der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern um 2,5 und in den alten Ländern um 2,1%. Der Beschluss des Bundesrates werde nun der Bundesregierung zugestellt, damit diese die Verordnung in Kraft setzt.
In einer begleitenden Entschließung machte der Bundesrat zudem seine Auffassung deutlich, dass mit den Vorbereitungen zu abschließend einheitlichen Rentenwerten in alten und neuen Ländern nicht erst 2016, sondern umgehend zu beginnen ist. Er forderte die Bundesregierung daher auf, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten soll.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats v. 12.06.2015
Gericht/Institution: | BR |
Erscheinungsdatum: | 12.06.2015 |
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