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Erhöhung Mindestlöhne 2014


In vier Branchen werden die Mindestlöhne 2014 erhöht:

- Aus- und Weiterbildung 
 Mindeststundenlohn in Westdeutschland und Berlin 13 Euro, Ostdeutschland 11,65 Euro
 Zum 1. Januar 2015 steigt er erneut auf 13,35 Euro im Westen und auf 12,50 Euro im Osten
  Der jährliche Urlaubsanspruch wird von 26 auf 29 Tage erhöht
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- Baugewerbe    
 Ab Januar 2014 erhalten die Beschäftigten im Baugewerbe in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.
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- Elektrohandwerk  
Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin 9,10 Euro pro Stunde.
Zum 1. Januar 2015 steigt der Mindestlohn in den alten Ländern auf 10,10 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin auf 9,35 Euro pro Stunde.
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- Gebäudereiniger       
 Ab dem 1. Januar 2014 beträgt der Mindestlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) 9,31 Euro im Westen und 7,96 Euro im Osten. Ab 1. Januar 2015 steigt er weiter auf 9,55 Euro im Westen und 8,21 Euro im Osten. In der Glasreinigung (Lohngruppe 6) beträgt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2014 12,33 Euro im Westen und 10,31 Euro im Osten. Ab 2015 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12,65 Euro im Westen und 10,63 Euro im Osten.
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Kommentare

  1. nicht vergessen, woll?

    DOPPELTER SKANDAL / Kein Mindestlohn für Hartzer / Mindestlohn müßte inflationsbereinigt bei 24,65 Euro statt 8,50 Euro liegen

    KEIN MINDESTLOHN FÜR HARTZ IV EMPFÄNGER

    “Der Mindestlohn soll kommen, aber nicht für jeden. Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Erntehelfer, Zeitungsausträger und Hartz IV Bezieher werden sehr wahrscheinlich von der Regelung ausgenommen, so die Forderung der Union.” laut den Informationen von Gegen-Hartz

    Mein Kommentar : Hier kann man klar erkennen, daß Reich von Arm lebt. Die Reichen wollen aber auch überhaupt gar keine Abstriche machen.

    MINDESTLOHN MÜßTE INFLATIONSBEREINIGT BEI 24,65 EURO LIEGEN

    Ein Brutto-Mindest-Lohn von 8,50 Euro wäre vielleicht im Jahr 2000 angebracht gewesen, aber doch nicht 14 Jahre später für das Jahr 2014.

    Inflationsbereinigt müsste nämlich ein Brutto-Mindestlohn von 8,50 Euro jetzt 24,65 Euro betragen.

    24,65 Euro = 8,50 Euro * 1,079 ^ 14 Jahre

    ^ steht für potenzieren

    denn die tatsächliche Inflationsrate liegt seit 1971 (Aufhebung des Goldstandards) durchschnittlich bei 7,9% pro Jahr !!! (siehe auch dazu unten den Artikel “Die Lüge von der Geldwertstabilität”)

    Mein Kommentar : Schon mal in den Einkaufswagen geschaut, wieviel man im Jahr 2000 für 100 DM bekommen hat und wieviel man heute für 100 DM (rund 50 Euro) bekommt? Liegt 2013 doch nur noch ungefähr ein Drittel der Ware im Einkaufswagen, wie im Jahr 2000, woll?

    http://aufgewachter.wordpress.com/2013/12/05/doppelter-skandal-kein-mindestlohn-fur-hartzer-mindestlohn-muste-inflationsbereinigt-bei-2465-euro-statt-850-euro-liegen/

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  2. Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen

    Soeben erreicht mich eine E-Mail eines Erwerbslosen, der seinen Angaben nach ein Stellenvermittlungsangebot mit Rechtsfolgenbelehrung von seinem Jobcenter erhalten haben will auf das er sich umgehend bewarb. Beim Vorstellungsgespräch bei dem Zeitabeitsunternehmen sollte der Bewerber nun einen Personalfragebogen im Eingangsbereich der Personaldienstleistung ausfüllen bevor er in das Büro des Personaldisponenten gehen sollte.

    Spontan überreichte der Erwerbslose seinen eigenen Fragebogen, den er vom Arbeitgeber ebenfalls ausgefüllt haben wollte. Während er den Personalfragebogen der Zeitarbeit im Foyer ausfüllte verschwand die Sekretärin am Empfang mit seinem Blatt “Fragebogen für Arbeitgeber”. Nach rund zwei Minuten vernahm der Erwerbslose einen lauten Tumult in den hinteren Geschäftsräumen und der Geschäftsstellenleiter einer renomierten großen Zeitarbeit in der BRD bat den Erwerbslosen sofort die Räumlichkeiten zu verlassen mit der Begründung, daß die Stelle leider anderweitig vergeben sei.

    Der Erwerbslose bestand jedoch noch auf eine schriftliche Bescheinigung seitens des Zeitarbeitsunternehmens, daß er das Vorstellungsgespräch auch wahrgenommen hätte einschließlich des Hinweises, daß Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch nicht übernommen werden, damit er sich diese vom Jobcenter wiederholen könne. Er bekam die Bescheinigung und die Angelegenheit war beendet.

    http://aufgewachter.files.wordpress.com/2014/01/flugblatt_fragebogen_fuer_arbeitgeber_pdf_flyer_flugblaetter_ratgeber_broschuere_klein.png

    Das Flugblatt kann hier als PDF-Datei (3.8kb) herunter geladen werden
    http://app.box.com/s/hixjcql0wjzonyoxq7vi

    http://aufgewachter.wordpress.com/2014/01/08/erwerbsloser-schockt-arbeitgeber-mit-fragebogen/

    http://aufgewachter.wordpress.com/

    Beste Grüße
    -Aufgewachter-

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