Landwirte haben nur dann einen Anspruch auf Rente, wenn sie ihren Hof an einen Nachfolger abgeben. Ehegatten von Landwirten gelten auch als Landwirte. Wenn ein Ehegatte eine Rente für sich beantragte, musste der andere Ehegatte den Hof abgeben, so dass auch der andere Ehegatte Rente in Anspruch nehmen müsste. Wollte der andere Ehegatte also den Hof nicht abgeben, wird keine Rente gezahlt. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Regelung zu schaffen, die auch Härtefälle berücksichtigt. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Übergeber keine Nachfolger findet und daher seinen Hof nicht veräußern kann, so dass die Hofabgabe nicht zur Alterssicherung beitragen kann. Die Entscheidung Bundesverfassungsgericht nachlesen.
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
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