Kuchenbasar nicht in Gefahr: Die "Gaga-Verordnung" zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gilt nur für Unternehmen
Durch einige deutsche Medien schwirren derzeit Gerüchte, dass aufgrund der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, die am 13.12.2014 in Kraft tritt, Kuchenbasare in Schulen und Kindergärten oder Wohltätigkeitsveranstaltungen in Gefahr wären. Die "Gaga-Verordnung" würde dazu führen, dass für jeden angebotenen Kuchen oder alle Schnittchen Inhaltsstoffe deklariert werden müssten. Dazu stellt die Europäische Kommission klar: Das ist falsch. In Punkt 15 der Verordnung heißt es: "Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z.B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbere...